Intelligente Strategien für ein sicheres Netz – IP-Vorratsdatenspeicherung stoppen!

Im Juni haben vierzehn Personen aus Zivilgesellschaft, „Netzgemeinde“, Journalismus, Recht und Wissenschaft einen Offenen Brief an die Abgeordneten der FDP-Fraktion des Deutschen Bundestages zum Thema Vorratsspeicherung von Internet-Verbindungsdaten geschickt. Hintergrund ist, dass das Bundesjustizministerium einen „Gesetzentwurf zur Sicherung vorhandener Verkehrsdaten und Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet“ vorgelegt hat. Darin ist neben einer anlassbezogenen Speicherung von Telefon-Verbindungsdaten eine Vorratsspeicherung von Internet-Verbindungsdaten ohne jeden Anlass, für jede Internetverbindung jeder Bürgerin und jedes Bürgers in Deutschland vorgesehen. Dieses Vorhaben hätte nach unserer Überzeugung katastrophale Auswirkungen.

Es folgt der Offene Brief im Wortlaut (auch als pdf-Dokument verfügbar):

An die Abgeordneten der FDP-Fraktion des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 11011 Berlin

10. Juni 2011

Intelligente Strategien für ein sicheres Netz – IP-Vorratsdatenspeicherung stoppen!

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestages,

die FDP betrachtet sich als Partei der Grundrechte und des Rechtsstaats. Eine freiheitliche Politik muss sicherstellen, dass Straftaten wirksam verfolgt werden – im Internet wie in der realen Welt. Gleichzeitig muss liberale Politik die Meinungs- und Pressefreiheit sowie die persönlichen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Entfaltungsmöglichkeiten in unserer Informationsgesellschaft berücksichtigen.

Der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums, auf dessen Grundlage ein Kompromiss mit der Union in Sachen Vorratsdatenspeicherung erarbeitet werden soll, enthält einerseits den Vorschlag einer schnellen anlassbezogenen Sicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten, wenn diese voraussichtlich zur Aufklärung des konkreten Verdachts einer Straftat benötigt werden („Quick Freeze“). Andererseits wird dann aber vorgeschlagen, Internet-Zugangsanbieter zu verpflichten, flächendeckend und ohne Anlass für die Dauer von sieben Tagen auf Vorrat zu speichern, wer wann unter welcher IP-Adresse mit dem Internet verbunden war. Solche Protokolle sollen es Staatsbeamten ermöglichen, schon bei dem Verdacht einer Bagatellstraftat die Identität des Nutzers einer IP-Adresse ohne richterliche Anordnung offenlegen zu lassen, voraussichtlich aber auch schon präventiv sowie für geheimdienstliche Ermittlungen (§ 113 TKG). Alleine die Deutsche Telekom AG musste 2010 täglich über 50 Staatsanfragen nach der Identität des Nutzers einer IP-Adressen beantworten.

1. IP-Vorratsdatenspeicherung schafft den gläsernen Internetnutzer

Bei der Information, wer wann unter welcher IP-Adresse mit dem Internet verbunden war, handelt es sich um Telekommunikations-Verkehrsdaten, die – nicht anders als Telefon-Verbindungsdaten – dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses unterl…

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Themen: Berlin , Juristisches , Vorschlag , Datenschutz IM Staatssektor , Metaowl-watchblog , Frühwarnsystem , Vorratsdatenspeicherung , IP , Ip-vorratsdatenspeicherung

Erschienen 17. Juli 2011 auf http://www.daten-speicherung.de.

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