Fußball-Ligaverband klagt wegen TV-Rechten gegen Kartellamt
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Wenn man sich mit dem deutschen Fußball etwas näher beschäftigt, so trifft man schnell auf die verschiedensten Institutionen. Da dieses Thema sehr komplex ist, wird auf die beiden wichtigsten Institutionen (Ligaverband und DFL) etwas näher eingegangen. Desweiteren wird ein kleiner Überblick über die Institutionen und deren Funktion und Zuständigkeit gegeben.
I. Die Mannschaften der 1. und 2. Bundesliga
Alle 36 Vereine und Kapitalgesellschaften der 1. und 2. Bundesliga sind Mitglied im Ligaverband. Aus verschiedensten Gründen sind die Rechtsformen GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), GmbH & Co. KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), deren Komplementär eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist), AG (Aktiengesellschaft) und e.V. (eingetragener Verein) in der Bundesliga vertreten.
II. Was ist der Ligaverband e.V.?
Der Ligaverband e.V ist der Zusammenschluss der deutschen Profifußballmannschaften (beziehungsweise deren Kapitalgesellschaften) und vertritt deren Interessen, insbesondere gegenüber dem DFB.
Der Ligaverband veranstaltet per Grundlagenvertrag gemeinsam mit dem DFB als ordentliches Verbandsmitglied die Spiele der 1. und 2. Bundesliga unter Beachtung der DFB-Satzung und Ordnungen sowie der internationalen Statuten und Reglements der FIFA und UEFA (§ 7, § 16 DFB-Satzung; § 3 Nr.1-4 Ligaverbandsatzung). Vor 2001 wurde die 1. und 2. Bundesliga noch alleine vom DFB organisiert. Mit der Gründung des Ligaverbandes hat der DFB die Ausübung seiner Rechte ganz oder teilweise auf den Ligaverband übertragen (§ 6 Nr.3 DFB-Satzung; § 1 Ligaverband-Satzung).
Aufgabe des Ligaverbandes ist insbesondere:
a) die Organisation der 1. und 2.Bundesliga (§ 16a Nr.1 DFB-Satzung; § 4 Nr.1a), b) Ligaverband-Satzung)
b) die Vergabe der Lizenzen an die Vereine als Voraussetzung für die Teilnahme am Spielbetrieb (§ 16a Nr.3 DFB-Satzung, § 4 Nr.1c),d) Ligaverband-Satzung)
c) die Förderung und Sicherung des deutschen Fußballsports (Präambel der Ligaverband-Satzung).
Außerdem trägt der Ligaverband durch die Erlöse aus dem Betrieb der Lizenzligen zur Finanzierung des DFB bei. Gemäß §6 Abs.1 des Grundlagenvertrages hat der DFB die Nutzung der überlassenen Rechte und Aufgaben (Veranstaltung der 1. und 2. Bundesliga) an den Ligaverband nur verpachtet. Der jährliche Pachtzins des Ligaverbandes berechnet sich dabei aus den Gesamteinnahmen der dem Ligaverband zur Nutzung überlassenen Rechte (genaueres in § 4 Grundlagenvertrag DFB/DFL).
Da der Ligaverband sein operatives Geschäft an die Tochtergesellschafter DFL (Deutsche Fußball Liga GmbH) übertragen hat, verbleiben lediglich die Förderung und Sicherung des Lizenzliga-Fußballsports sowie die Lizenzerteilung an die Fußballclubs und Spieler als Hauptaufgabe des Ligaverbandes (§ 4 Nr.1c-f, § 17 Nr.2c Ligaverband-Satzung). </…
» Vollständiger ArtikelErschienen 23. Februar 2012 auf http://worldofbundesliga.com.
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