Insolvenzhaftung des GmbH-Geschäftsführers
am 30.09.2005 von Blickpunkt Recht & Steuern
Eine über den Ersatz des sog. “Quotenschadens” hinausgehende Insolvenzverschleppungshaftung
des Geschäftsführers einer GmbH aus §§ 823 Abs. 2 BGB, 64 Abs. 1 GmbHG erstreckt sich nur auf den Vertrauensschaden, der einem Neugläubiger dadurch entsteht, daß er der aktuell insolvenzreifen
GmbH Kredit gewährt oder eine sonstige Vorleistung an sie erbringt.
Die Haftung des Teilnehmers an einer Insolvenzverschleppung aus §§ 823 Abs. 2, 830 Abs. 2 BGB, 64 Abs. 1, 84 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG erstreckt sich nicht auf Neugläubigerschäden, welche ohne sein Wissen durch kriminelle Machenschaften des Geschäftsführers (etwa durch betrügerische Doppelabtretungen von Schuldscheindarlehen) im Stadium der Insolvenzverschleppung verursacht werden.
Eine etwaige Haftung des Gesellschafters einer GmbH wegen …
GmbH-Geschäftsführerhaftung: Repitorium vom BGH
InsoBlog.de / Systematisch gliedert der II. Zivilsenat des BGH in einem Urteil vom 5. Februar 2007 die Haftung des GmbH-Geschäftsführers aus der verletzten Insolvenzantragspflicht auf. Die Entscheidung wird jeder Berater auf Schuldnerseite, Gläubigerseite und …
Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zum GmbHG
Lichtenrader Notizen / BMJ-Newsletter vom 21.04.2005: GmbH-Gründungen werden erleichtert Das Bundesministerium der Justiz hat heute den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mindestkapitals im GmbH-Recht (MindestKapG) den Ländern und Verbänden zur Stel…
Haftung von GmbH-Geschaeftsfuehrern
Feder-und-Paragraph.de / Das LG Düsseldorf hat in einem aktuellen Urteil (v. 27.05.2005, AZ 39 O 73/04) Stellung zur Frage genommen, ab wann ein GmbH-Geschäftsführer das erlaubte unternehmerische Risiko überschreite und damit schädigend für die Gesellschaft handele:&qu…
Der selbständige GmbH-Geschäftsführer
Blickpunkt Recht & Steuern / Bisher galt stets die Ansicht, dass der Geschäftsführer einer GmbH stets Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit (d.h. als Arbeitnehmer) erzielt. Dies ist jedoch, wie der Bundesfinanzhof nunmehr in Änderung seiner Rechtsprechung geurteilt ha…
Haftungsverschärfung für GmbH-Geschäftsführer
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Der BGH (BGH, Urteil vom 26.03.2007, Az. II ZR 310/05) hat die Haftung des Geschäftsführers einer in der Krise befindlichen GmbH weiter verschärft: Der Geschäftsführer einer insolvenzreifen GmbH (oder GmbH & Co. KG) muss aufgrund seiner Mas…
Insolvenzverwalter bittet Leo Kirch zur Kasse
juragebirge.de / Wie die FTD berichtet, will der Insolvenzverwalter der Taurus Holding GmbH Co. KG Leo Kirch für Zahlungen, die er als Geschäftsführer nach Insolvenzreife (Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung) veranlaßt hat, zur Kasse bitten. Ein solcher…
BGH: Haftung des Geschäftsführers einer Limited
MCNeubert lawblog / Nach einem BGH Urteil vom 14.03.2005 (II ZR 5/03) haftet der Geschäftsführer für rechtsgeschäftliche Verbindlichkeiten einer in England gegründeten “Ltd.” mit tatsächlichem Verwaltungssitz in Deutschland nicht als Handelnder analog…
Erweiterte Geschäftsführerhaftung
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Das MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen) soll im dritten Quartal 2008 in Kraft treten und das GmbH-Recht kräftig modernisieren. Auf eine wesentlich erweiterte Haftung für Geschäftsführer einer Gm…
Untreue eines Geschäftsführers
Blickpunkt Recht & Steuern / Am Wohnsitz der Gesellschafter einer GmbH ist für eine Untreue des Geschäftsführers kein Gerichtsstand begründet, weil zwischen ihm und den Gesellschaftern kein Treueverhältnis besteht. Dies gilt auch für stille Gesellschafter, die sich mit ein…
