Insolvenzgeldumlage 2009

Für die Insolvenzgeldumlage steht mit dem Jahreswechsel eine größere Änderung bevor:

Der Einzug der Insolvenzgeldumlage geht zum 1. Januar 2009 von den Unfallversicherungsträgern (Berufsgenossenschaften) auf die Krankenkassen über, welche die Umlage zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag einziehen. Damit richtet sich die Bemessung der Umlage nicht mehr nach der in der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden Bemessungsgrundlage, sondern nach der in der gesetzlichen Rentenversicherung geltenden Bemessungsgrundlage. Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld für das Jahr 2009 wird auf 0,1 Prozent festgesetzt.

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Themen: Berufsgenossenschaft , Sozialversicherungsbeitrag , Insolvenzgeldumlage 2009

Erschienen 30. Dezember 2008 auf http://www.rechtslupe.de.

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