Insolvenzgeld – was man wissen sollte!

Insolvenzgeld – was man wissen sollte!

- Anwalt Arbeitsrecht Berlin -

Wenn der Arbeitgeber Insolvenz anmeldet, dann steht der Arbeitnehmer zunächst mit leeren Händen da. Er meist mehrere Monate ohne Lohn gearbeitet und gehofft, dass sein Arbeitsplatz erhalten bleibt. Was tun?

Hier einige wichtige Antworten und zum Thema Insolvenzgeld:

Was ist Insolvenzgeld?

Das Insolvenzgeld ist eine Leistung der BfA. Das Insolvenzgeld wird als Lohnersatzleistung für den nicht gezahlten Lohn durch den Arbeitgeber der letzten 3 Monate gezahlt, sofern der Arbeitgeber zahlungsunfähig ist, was bei der Insolvenz vermutet wird.

Wer zahlt das Insolvenzgeld aus?

Das Insolvenzgeld wird von der BfA gezahlt. Dabei ist dieses auf einen speziellen Antragsformular zu beantragen. Entsprechende Belege sind beizufügen.

Wann bekommt der Arbeitnehmer Insolvenzgeld?

Insolvenzgeld bekommt der Arbeitnehmer nur dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitslohn nicht gezahlt hat und dieser Insolvenz angemeldet hat oder der Betrieb faktisch stillgelegt ist (Betriebsstilllegung). Dies gilt auch für ausländische Insolvenzereignisse (Arbeitgeber im Ausland Insolvenz angemeldet).

Für welchen Zeitraum wird dem Arbeitnehmer das Insolvenzgeld gezahlt?

Das Insolvenzgeld wird dem Arbeitnehmer maximal für den Zeitraum der letzten 3 Monate ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gezahlt. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber keinen Lohn für diesen Zeitraum gezahlt hat. Wenn der Arbeitnehmer schon zuvor aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist, dann gilt eine Ausnahme. Der Arbeitnehmer kann in diesem Fall für den Zeitraum der letzten 3 Monate, ab der Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Insolvenzgeld bekommen.

Wer erhält Insolvenzgeld?

Nur Arbeitnehmer erhalten Insolvenzgeld. Wer Arbeitnehmer ist, dass bestimmt sich danach, ob der arbeitende Person persönlich abhängige Arbeit verrichtet hat.

Muss das Insolvenzgeld vom Arbeitnehmer beantragt werden oder wird es automatisch gewährt?

Das Insolvenzgeld muss vom Arbeitnehmer beantragt werden. Wird es nicht beantragt, dann bekommt der Arbeitnehmer kein Geld von der Agentur für A…

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Themen: Berlin , Insolvenz , Insolvenzgeld , Insolvenzausfallgeld , Anwalt Arbeitsrecht , Insolvenz Des Arbeitgebers

Erschienen 3. Oktober 2009 auf http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com.

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