Rotglut.org: No-kids.org nach Kritik offline
LawBlog | 10. Juli 2009 — Obwohl das Angebot der Internetseite “no-kids.org” angeblich gut durchdacht und mit Experten abgesprochen war, haben sich die B…
Eine Hamburger Werbeagentur hat sich ein besonderes Projekt ausgedacht – und lässt nach meiner Meinung damit unbedarfte Internetnutzer ins Messer laufen. Hilfsbereite User, die ein bestimmtes Fenster auf der Webseite No-kids.org öffnen, sollen unter ihren eigenen IP-Adressen Tauschbörsen mit gefakten Kinderporno-Dateien überschwemmen. Damit soll die Suche nach echten Kinderpornos erschwert werden. Selbstbeschreibung:
No-Kids.org beinhaltet einen integrierten Tauschbörsen-Client (ein Programm, das jeder Tauschbörsennutzer benötigt, um am Dateienaustausch teilzunehmen). Jedes Mal, wenn ein User No-Kids.org aufruft, verbindet sich die Website mit der Tauschbörse. … Jeder Computer, auf dem No-Kids.org gestartet wurde, dockt sich automatisch an eines dieser Netzwerke an. Und täuscht dann vor, exakt die Datei zu haben, nach der Kinderporno-Konsumenten suchen.
Wer also bei der Aktion mitmacht, gibt sich als Tauschbörsennutzer aus, der kinderpornografische Dateien im Angebot hat. Nach Angaben der Betreiber werden bis zu 200 verschiedene Dateinamen mit verschiedenen Endungen und Hash-Werten erstellt. Die Aktion nennt selbst zum Beispiel einen Dateinamen, der zum “Angebot” zählt:
2yo old girl raped by dad.mpg
Jeder Teilnehmer sollte sich klarmachen, dass er derart betitelte Dateien unter seiner IP-Adresse anbietet – wenn die Angaben der Seitenbetreiber stimmen. Wortreich wird dann zwar darauf hingewiesen, in den Dateien seien selbstverständlich keine Kinderpornos, sondern ein Hilfsangebot. Die Verwendung bestimmter Dateinamen sei nicht strafbar. Die Verwendung von No-kids.org sei “vollkommen unbedenklich”.
Letztere Aussage ist schlicht falsch. Für keine Ermittlungsbehörde (weltweit!) dürfte erkennbar sein, dass ausgerechnet dieses Angebot über die Seite No-kids.org generiert wurde. Und ich würde mich auch nicht darauf verlassen, dass die Polizei jede Datei tatsächlich überprüft. Tatsächlich checken die verwendeten Scan-Programme, zum Beispiel beim Bundeskriminalamt, regelmäßig nur Hashwerte; auf den tatsächlichen Download wird meist verzichtet.
Es ist überdies nicht auszuschließen, dass schon allein das massenweise Angebot eindeutig benannter Dateien unter einer bestimmten IP-Adresse einen Anfangsverdacht begründet. Wenn man dem Ratschlag der Betreiber folgt, wird das betreffende Fenster ständig geöffnet gehalten. Ma…
» Vollständiger ArtikelErschienen 7. Juli 2009 auf http://www.lawblog.de.
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