Innenministerium Baden-Württemberg: Google Analytics ist datenschutzwidrig

Das Innenministerium Baden-Württemberg hat als Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich in Baden-Württemberg letzte Woche neue Hinweise zur Verwendung von Webanalysetools (pdf) veröffentlicht. Danach gilt generell:

Den Betroffenen ist eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Erstellung von Nut- zungsprofilen einzuräumen. Derartige Widersprüche sind wirksam umzusetzen (siehe § 15 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 TMG). Die pseudonymisierten Nutzungsdaten dürfen nicht mit Daten über den Träger des Pseudonyms zusammengeführt werden. Sie müssen gelöscht werden, wenn ihre Speicherung für die Erstellung der Nutzungsanalyse nicht mehr erforderlich ist oder der Nutzer dies verlangt (siehe § 15 Abs. 3 Satz 3 TMG). Auf die Erstellung von pseudonymen Nutzungsprofilen und die Möglichkeit zum Wi- derspruch müssen die Anbieter in deutlicher Form im Rahmen der Datenschutzerklä- rung auf ihrer Internetseite hinweisen (§ 13 Abs. 1 TMG) Personenbezogene Daten eines Nutzers dürfen ohne Einwilligung nur erhoben und verwendet werden, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der Einwilligung der Betroffenen. Die Analyse des Nutzungsverhaltens unter Verwendung vollständiger IP-Adressen (einschließlich einer Geolokalisierung) ist aufgrund der Personenbeziehbarkeit dieser Daten daher nur mit bewusster, eindeutiger Einwilligung zulässig. Liegt eine solche Einwilligung nicht vor, ist die IP-Adresse vor jeglicher Auswertung so zu kürzen, dass eine Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen ist.

Im Anschluss an diese generellen Anforderungen, die mittlerweile wenig überraschen dürften, geht die Behörde auf Google Analytics im Speeziellen ein. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang das die hiesige Aufsichtsbehörde klarstellt, dass auch die Verwe…

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Themen: Datenschutz , Google , Google Analytics , Artikel , Baden-württemberg

Erschienen 14. März 2011 auf http://www.medien-gerecht.de.

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