Inkompetentes Arthistoricum-Blog zu Bildrechten

http://www.arthistoricum.net/blog/?p=1418 Georg Hohmann versucht sich an einer Darstellung des hier mit zahlreichen Nachweisen dokumentierten Streit National Portrait Gallery vs. Wikimedia. Schlusssatz: Das ungefragte Kopieren der Bilder war zumindest moralisch gesehen nicht die feine (englische) Art. Welche Moral ist das, die es Institutionen erlaubt, die Public Domain gnadenlos auszuplündern und sie mit Copyfraud auszuhöhlen? Was gemeinfrei ist, muss gemeinfrei bleiben, und darf nicht mit DRM weggeschlossen werden. Es kann nicht Sinn des Urheberrechts sein, sklavisch getreue Reproduktionen von gemeinfreien Werken zu schützen. Auch wenn das für den Einzelnen wünschenswert sein mag, ist die Sachlage faktisch doch komplexer. Ein Museum, dass [sic!] Werke mit öffentlichen Mitteln ankauft, stellt diese in der Regel auch nicht kostenlos zur Ansicht zur Verfügung, sondern verlangen [sic!] Eintritt. In Deutschland sind entsprechende Einrichtungen sogar dazu verpflichtet, auf diesem Wege Einnahmen zu erzielen. Seit 1994 bekämpfe ich diese dümmlichen Argumentationen: http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/kultjur.htm Es dürften wenige Internetangebote sein, die mehr Materialien zum Thema zusammengestellt haben als Archivalia: http://archiv.twoday.net/search?q=bildrechte Hohmann ignoriert z.B. meinen Beitrag in der Kunstchronik 2009: http://archiv.twoday.net/stories/5672187/ Ein amerikanisches Gericht kam im bekannten Fall Bridgeman Art Library v. Corel Corp. jedenfalls zum Schluss, dass die Reproduktionen zweidimensionaler Werke …

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Themen: Drm , Streit , Public Domain
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 19. Juli 2009 auf http://archiv.twoday.net/.

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