Inkassovorteil für Anwälte

In der Öffentlichkeit kaum bemerkt ist am 01.04.2010 eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft getreten, die wichtige Änderungen und Einschränkungen im Inkassobereich enthält.

Nach § 28a BDSG ist die Übermittlung der Schuldnerdaten an “Auskunfteien” – die notwendiger Weise die Grundlage eines jeden Inkasso ist – erst zulässig, wenn

1. die Forderung durch ein rechtskräftiges oder für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil festgestellt worden ist oder ein Schuldtitel nach § 794 der Zivilprozessordnung vorliegt,

2. die Forderung nach § 178 der Insolvenzordnung festgestellt und nicht vom Schuldner im Prüfungstermin bestritten worden ist,

3. der Betroffene die Forderung ausdrücklich anerkannt hat,

4. a) der Betroffene nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist, b) zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung mindestens vier Wochen liegen, c) die verantwortliche Stelle den Betroffenen rechtzeitig vor der Übermittlung der Angaben, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat und d) der Betroffene die Forderung nicht bestritten hat oder

5. das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen fristlos gekündigt werden kann und die verantwortliche Stelle den Betroffenen über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat.

Damit kann praktisch die Inkassotätigkeit erst nach der zweiten Mahnung und frühestens 4 Wochen nach der ersten Mahnung überhaupt beginnen. Für manches Unternehmen bedeutet dies einen erheblichen Zeit – und damit auch Zinsverlust, von den wachsenden Schwierigkeiten der Beitreibung mal ganz abgesehen, wenn die Forderung älter sind.

Nun aber das Gute daran: diese Vorschrift gilt für “Auskunfteien”.

Was das ist, beschreibt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz

Auskunfteien sind private Unternehmen, die personenbezogene Daten sammeln und als Bonitätsinformationen an dritte Unternehmen weiterverkaufen. Die für die Kreditwirtschaft wohl bekannteste Organisation ist die SCHUFA (Schutzgemeinscha…

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Themen: Datenschutz , Inkasso , Lte

Erschienen 19. April 2010 auf http://www.ra-haensch.de/php/wordpress.

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