§ 28b Bdsg: Die Novelle des §28b BDSG und die Sorgen der AVAD
Handelsvertreter Blog | 23. März 2010 — Am 1.4.2010 tritt eine Änderung im Datenschutzgesetz in Kraft. Es regelt die Datenübermittlung an Auskunfteien, z.B. die Schufa…
In der Öffentlichkeit kaum bemerkt ist am 01.04.2010 eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft getreten, die wichtige Änderungen und Einschränkungen im Inkassobereich enthält.
Nach § 28a BDSG ist die Übermittlung der Schuldnerdaten an “Auskunfteien” – die notwendiger Weise die Grundlage eines jeden Inkasso ist – erst zulässig, wenn
1. die Forderung durch ein rechtskräftiges oder für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil festgestellt worden ist oder ein Schuldtitel nach § 794 der Zivilprozessordnung vorliegt,
2. die Forderung nach § 178 der Insolvenzordnung festgestellt und nicht vom Schuldner im Prüfungstermin bestritten worden ist,
3. der Betroffene die Forderung ausdrücklich anerkannt hat,
4. a) der Betroffene nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist, b) zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung mindestens vier Wochen liegen, c) die verantwortliche Stelle den Betroffenen rechtzeitig vor der Übermittlung der Angaben, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat und d) der Betroffene die Forderung nicht bestritten hat oder
5. das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen fristlos gekündigt werden kann und die verantwortliche Stelle den Betroffenen über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat.
Damit kann praktisch die Inkassotätigkeit erst nach der zweiten Mahnung und frühestens 4 Wochen nach der ersten Mahnung überhaupt beginnen. Für manches Unternehmen bedeutet dies einen erheblichen Zeit – und damit auch Zinsverlust, von den wachsenden Schwierigkeiten der Beitreibung mal ganz abgesehen, wenn die Forderung älter sind.
Nun aber das Gute daran: diese Vorschrift gilt für “Auskunfteien”.
Was das ist, beschreibt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz
Auskunfteien sind private Unternehmen, die personenbezogene Daten sammeln und als Bonitätsinformationen an dritte Unternehmen weiterverkaufen. Die für die Kreditwirtschaft wohl bekannteste Organisation ist die SCHUFA (Schutzgemeinscha…
» Vollständiger ArtikelErschienen 19. April 2010 auf http://www.ra-haensch.de/php/wordpress.
Handelsvertreter Blog | 23. März 2010 — Am 1.4.2010 tritt eine Änderung im Datenschutzgesetz in Kraft. Es regelt die Datenübermittlung an Auskunfteien, z.B. die Schufa…
Recht geblogt | 12. April 2010 — Zum 1. April 2010 ist eine geänderte Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft getreten. Dabei sind für den Verbrau…
Rechtsanwalt Breithaupt | 16. April 2010 — Rechtsanwaltskanzlei NILS BREITHAUPT § 28a BDSG (Datenübermittlung an Auskunfteien). Wann dürfen in einem Inkassoverfahren Dat…
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 1. April 2010 — Seit dem heutigen 01.04.2010 gilt ein teilweise überarbeitetes Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Für Verbraucher interessant si…
Die Abo-Falle | 5. August 2010 — Die Verbraucherzentrale aus Sachsen weist auf einen interessanten Umstand hin: Wer unberechtigte Forderungen von Abo-Fallen e…
RA J. Melchior, Wismar | 24. März 2010 — Es sieht ganz so aus. Haufe finance informiert: Die zum 1.4. in Kraft tretende Scoring-Novelle macht das Eintreiben von …
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 28. Februar 2011 — In letzter Zeit häufen sich Anfragen besorgter Mandanten zum Regelungsgehalt des mit Wirkung zum 01.04.2010 neu geschaffenen § …
Rechtsanwalt Breithaupt | 14. April 2010 — Rechtsanwaltskanzlei NILS BREITHAUPT § 34 BDSG (Auskunft an den Betroffenen). Danach haben Betroffene (d.h. natürliche Persone…
Reuters | 19. August 2009 — Berlin (Reuters) - Die Informationen zur Kreditwürdigkeit von Verbrauchern sind nach einer Studie oft falsch. So seien 46 Pro…
Roßkopf & Langhans | 20. April 2010 — RA Hänsch weisst auf folgende Neuerungen des Datenschutzes hin, die es Inkassounternehmen seit dem 01.04.2010 schwerer machen…