Inkassoverbot gegen telomax GmbH verhängt
Die Bundesnetzagentur teilt in einer Pressemitteilung mit, dass sie für bestimmte Forderungen der telomax GmbH ein Inkassoverbot verhängt hat. Die telomax GmbH hatte über die Telefonrechnung der Deutschen Telekom Verbrauchern Dienstleistungen in Rechnung gestellt und die Beträge inkassieren lassen. Für die unter den Artikelnummern 61404 und 83917 abgerechneten Entgelte für Gewinnspieleintragungsdienste wie "win-finder.com" dürfen nach dem Inkassoverbot rückwirkend seit 30.03.2010 Entgelte nicht mehr geltend gemacht und inkassiert werden. Die BNetzA reagiert damit auf die seit Herbst letzten Jahres zunehmenden Beschwerden über den Anbieter. Verbraucherzentralen wie beispielsweise die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hatten in der Vergangenheit bereits vor telomax gewarnt. Betroffenen wird geraten, ihre Telefonrechnung zu kontrollieren und bereits inkassierte Beträge über eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt zurückzufordern, da das Inkassoverbot nicht direkt eingreife. Derweil verschickt Rechtsanwalt Meyer-Wahl aus Heidelberg auch noch heute im Auftrag der telomax GmbH Standardschreiben, in denen er behauptet, es sei ein Vertrag zustande gekommen und der inkassierte Betrag sei zu Recht in Rechnung gestellt worden. Neben allerl…
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Erschienen 7. Januar 2011 auf http://lawgical.jura.uni-sb.de/.
Neues von der telomax GmbH
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telomax GmbH darf eigene Forderungen teilweise nicht mehr eintreiben.
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