Inkassobürokosten II
am 30.04.2007 von Law on the Blog
Das habe ich mich offenbar in ein Missverständnis geschrieben, wenn ich die Replik des Kollegen Riegler auf meinen Inkassobüro-Beitrag lese. Meinen Worten aber eine “Schuldner = gut - Unternehmer = böse” – Haltung zu entnehmen, geht wesentlich zu weit. Schon berufsbedingt muss ich mich gegen diese Interpretation wehren, zumal unser Unternehmen einerseits in der Mehrzahl Unternehmen vertritt und deren Ansprüche auch mit großer Effizienz durchzusetzen vermag.
Trotzdem bin ich der Meinung: Was es wiegt, dass hat es. Der Schuldner soll (möglichst rasch) das bezahlen, was er schuldet. Nicht weniger, aber auch nicht über Gebühr im Sinne der Vorschriften (ultra alterum tantum, Verzugszinsen, Angemessenheit der Kosten der Rechtsverfolgung etc.) mehr. Ich bin jedoch trotzdem der Meinung, dass das Inkassobürowesen zu einem Verfall gewisser Sitten (so romantisierend das jetzt klingen mag, ist es nicht gemeint) im Bereich der Forderungsbetreibung geführt hat, ohne, dass jedoch damit ein wesentlicher Vorteil für die Gläubiger verbunden wäre.
Faktum ist, dass – und da gehe ich Wetten ein – die Erfolgsquoten einer gut organisierten Betreibungskanzlei jederzeit mit einem Inkassobüro mithalten kann und sobald es um gerichtliche Betreibung und Exekution geht, diesen überlegen ist. Wie gesagt, Gläubiger lassen sich auf Inkassobüros meist ja nur ein, weil diese (ohne Vorleistung) „erfolgsbeteiligt“ arbeiten, …
Inkassobürokosten vs. Rechtsanwaltstarif
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Inkasso und Kontoführungsgebühren
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