Reiner Haas & Kollegen: Rainer Hass
LawBlog | 24. Juli 2009 — Sehr geehrte Rechtsanwalt Rainer Haas & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, wir wollen Ihre Zeit nicht unnötig in Ans…
Der Fernsehsender Premiere ist ja nicht ganz unbekannt, was seine Abopolitik und Inkassopraxis angeht. Auch wir haben mal wieder so einen Fall mit einigen Merkwürdigkeiten.
Der Mandant hatte ein bestimmtes Programm abonniert, das wurde umgestellt. Der Mandant sollte weniger Leistung fürs gleiche Geld bekommen. Eine Kündigung hätte Premiere nach eigenem Bekunden ja sogar akzeptiert. Jedoch nur mit einem großen Aber.
Denn, so beschied man unseren Mandanten, er habe die Frist für die Kündigung versäumt. Diese soll sich aus einem “Infomailing” ergeben haben. Nur leider hat der Mandant so ein Infomailing nie erhalten. Und selbst wenn – Vertragsänderungen kommen nicht durch Schweigen zustande, sondern durch Zustimmung. Zugestimmt hat unser Mandant aber nicht.
Die Korrespondenz mit der infoscore Forderungsmanagement GmbH verlief unergiebig, obwohl wir sowohl den Sachverhalt als auch die rechtlichen Folgen so klar darlegten, dass es auch ein I-Dötz hätte begreifen müssen.
Unser letztes Schreiben endete mit den Worten:
Wenn Sie an Ihrer Rechtsauffassung festhalten, stellen wir anheim, unseren Mandanten nicht weiter mit Mahnungen zu belästigen. Bitte erheben Sie doch gleich Klage, damit die Angelegenheit vor Gericht geklärt werden kann. Unser Mandant sieht einem Rechtsstreit gelassen entgegen.
Und tatsächlich: Die Gegenseite beantragte einen Mahnbescheid. Nach dem Widerspruch schreibt nun nicht mehr infoscore, sondern die Rechtsanwalt Rainer…
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