Inkasso – 75 % der Schuldner fühlen sich bedroht
ent-schuldigung.de | 2. Dezember 2011 — Inkassounternehmen sind für viele Schuldner ein leidiges Thema. Eine Großzahl fühlt sich durch die Anschreiben der Inkassounter…
Inkassounternehmen sind für viele Schuldner ein leidiges Thema. Eine Großzahl fühlt sich durch die Anschreiben der Inkassounternehmen regelrecht bedroht (75 % der Verbraucher nach Studie der Verbraucherzentrale vom 01.12.2011). Ankündigunen wie „Bedenken Sie, dass ein Schuldtitel 30 Jahre lang zu Zwangsvollstreckungen hinsichtlich Ihres Eigentums, zu Lohn- oder Rentenpfändungen führen kann“ oder der Hinweis, dass die Vollstreckung durch „Verhaftung betrieben werden kann“ oder die Drohung ein Detektiv werde sich über die wirtschaftlichen Verhältnisse „längerfristig und intensiv“ einen Überblick verschaffen bringen viele Verbraucher dazu aus Angst vor Unannehmlichkeiten auch fragwürdige Forderungen zu bezahlen.
Oft sind nicht nur die Hauptforderungen selbst, sondern auch die Gebühren der Inkassofirmen fragwürdig.“Inkassounternehmen verlangen durchschnittlich deutlich mehr Gebühren für ihre Tätigkeit als die zulässigen Höchstgebühren, an die Rechtsanwälte gesetzlich für die Inkassotätigkeit gebunden sind.”
Stellt die Verbraucherzentrale in ihrem Bericht fest. Durch die zusätzlichen Inkassogebühren stiegen die Kosten um durchschnittlich 52 %. In einem Fall stieg die Forderung von ursprünglich 67,41 EUR auf 7.316,56 EUR an, eine Steigerung von 10.754 %.
Die Studie warnt vor unseriösen Vergleichsangeboten. Diese seien in vielen Fällen mit der Anerkennung der Hauptforderung verbunden. Auf diese Weise werden unberechtigte Forderungen in berechtigte umgewandelt, ohne dass dies dem Verbraucher in vielen Fällen bewust wird.
Quelle : http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/Inkasso-Auswertung-vzbv-2011.pdf
Nahezu zeitgleich hat der Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V. eine Liste mit 10 Prüfsteinen für seriöse Inkassounternehmen vorgestellt : Die Inkassotätigkeit ist eine gesetzlich geregelte Rechtsdienstleistung. Der Gesetzgeber hat sie im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) an strenge Auflagen verknüpft. Natürliche Personen müssen Sachkunde in den einschlägigen Rechtsgebieten nachweisen und über mindestens zwei Jahre Praxis in der Forderungseinziehung verfügen. Sie müssen strafrechtlich unbescholten sein und in wirtschaftlich geregelten Verhältnissen leben. Juristische Personen, also Inkassounternehmen, müssen mindestens eine natürliche Person benennen, auf die die eben genannten Voraussetzungen zutreffen. Vor der Geltendmachung unterziehen seriöse Inkassounternehmen die Forderungen einer grundsätzlichen Prüfung. Wenn sie Zweifel an der Schlüssigkeit der Forderungen haben, geben sie den Auftrag wieder zurück. Inkassounternehmen suchen den Interessenausgleich zwischen Gläubiger und Schuldner. Dazu erinnern sie den säumigen Zahler – in aller Regel zunächst schriftlich – an seine Zahlungsverpflichtungen. Hat ein Verbraucher Einwände gegen eine Forderung, sollte er diese dem Inkassounternehmen mitteilen. Seriöse Un… » Vollständiger Artikelent-schuldigung.de | 2. Dezember 2011 — Inkassounternehmen sind für viele Schuldner ein leidiges Thema. Eine Großzahl fühlt sich durch die Anschreiben der Inkassounter…
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Die Inkassowirtschaft hilft Unternehmen, dass sie das Geld für eine erbrachte Leistung erhalten. Das schützt Unternehmen vor einer Insolvenz, sichert Arbeitsplätze und trägt einen erheblichen Teil zur Preisstabilität bei. Verbraucher und die Wirtschaft profitieren hiervon gleichermaßen. Checken Sie hier, wie seriöse Inkassounternehmen arbeiten.