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Initiative zur Wiederaufnahme von Strafverfahren

am 14.08.2007 von http://ra-kadelke.de

Die Länder Hamburg und Nordrhein-Westfalen wollen mit einer gemeinsamen Bundesratsinitiative die Bestrafung für schwerste Verbrechen ermöglichen, die nach bisheriger Rechtslage nicht weiter verfolgt werden durften. Rechtskräftig freigesprochene, aber im Nachhinein aufgrund neuer Beweise überführte Täter können bislang nicht erneut vor Gericht gestellt werden. Hierzu sollen die Wiederaufnahmegründe (§ 362 StPO) erweitert werden. Künftig soll es auch bei Vorliegen neuer Beweismittel oder Tatsachen, die ihren Ursprung in neuen wissenschaftlich anerkannten Untersuchungsmethoden haben und die aufgrund des fehlenden wissenschaftlichen Erkenntnisstands zum Zeitpunkt des Freispruchs nicht berücksichtigt werden konnten, möglich sein, nachträglich eine Überführung des Freigesprochenen zu erreichen.
Vorgeschlagen wird eine neue Ziffer 5 bei § 362 StPO:
wenn auf der Grundlage neuer, wissenschaftlich anerkannter technischer Untersuchungsmethoden, die zur Zeit der Hauptverhandlung nicht zur Verfügung standen, Beweismittel beigebracht werden, die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen zur Überführung des freigesprochenen Angeklagten geeignet sind. Satz 1 …

Wiederaufnahme: StPO-Änderung initiiert

JuracityBlog / Die Länder Nordrhein-Westfalen und Hamburg planen eine gemeinsame Bundesratsinitiative zur Änderung der Strafprozeßordnung, um künftig die Wiederaufnahme von Strafverfahren zuungunsten des Freigesprochenen zu ermöglichen, wie die Justizministeri…

Wiederaufnahme zu ungunsten des Angeklagten

Anwalt bloggt / Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundesrates hat mit Empfehlung vom 7.12.2007 (Drucksache 655/1/07) dem Bundesrat für seine Sitzung am 20.12.2007 empfohlen, den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des strafrechtlichen Wiederaufnahmerechts mit Änder…

Bayerische Bundesratsinitiative zur nachträglichen Sicherungsverwahrung

strafblog / Wie Agence France-Presse (AFP) heute mitteilte, will Bayern eine Bundesratsinitiative einleiten, um die Möglichkeiten der nachträglichen Anordnung von Sicherungsverwahrung zu verschärfen. Landesjustizministerin Merk wolle erreichen, dass die nacht…

OLG Karlsruhe nicht zuständig für strafrechtliche Folgen von Misshandlungen von Gefangenen im Gefängnis Abu Graib/Irak

Lichtenrader Notizen / Pressemitteilung des Oberlandesgericht Karlsruhe vom 01.07.2005: Unter Hinweis auf § 120 GVG hat sich der erste Strafsenat des OLG Karlsruhe aus formellen Gründen für unzuständig für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung von mehreren irakis…

Schönke/Schröder in neuer Auflage

Andere Ansicht / Beim Stöbern in der Buchhandlung meines Vertrauens bin ich auf die Neuauflage des Schönke/Schröders gestoßen. War ja auch Zeit, nachdem die Vorauflage aus dem Jahr 2001 datierte. Der Strafgesetzgeber war ja nicht unbedingt untätig in letzter Ze…

Notwendige Verteidigung im beschleunigten Verfahren bei Straferwartung von 6 Monaten

strafblog / Das OLG Braunschweig hat der Sprungsrevision eines Angeklagten stattgegeben, der vom Amtsgericht Braunschweig im beschleunigten Verfahren wegen Ladendiebstahls zu 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden war, ohne dass ein Verteidiger an der Haupt…

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