Änderung des TMG geplant
Internet-Law | 14. Januar 2009 — Die Bundesregierung beabsichtigt eine Änderung des Telemediengesetzes (TMG). Durch das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der I…
Berlin (Reuters) - Experten erheben massive Bedenken gegen eine von Innenminister Wolfgang Schäube geplante Erlaubnis zur Speicherung von Internet-Nutzungsdaten.
Durch ein neues Gesetz solle jeder Anbieter von Internetdiensten wie Google oder Amazon per Gesetz das Recht erhalten, das Surfverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzuzeichnen, kritisierte der "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung" am Dienstag in Berlin. Das Bundesinnenministerium widersprach der Darstellung.
Der Protest der Initiative bezieht sich auf ein vom Kabinett vergangene Woche verabschiedetes Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik. Darin heißt es in einem Paragrafen: "Soweit erforderlich, darf der Diensteanbieter Nutzungsdaten zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen seiner für Zwecke seines Dienstes genutzten technischen Einrichtungen erheben und verwenden."
Der Arbeitskreis kritisiert, damit solle die umstrittene Vorratsdatenspeicherung auch bei der Benutzung des Internets erlaubt werden. "Schäuble will nun nicht nur wissen, wann wir unter welcher Adresse ins Internet gehen, sondern auch, was wir dort tun", kritisierte Ralf Bendrath vom Arbeitskreis. Sprecher Patrick Breyer schloss rechtliche Schritte nicht aus, sollte das Gesetz so beschlossen werden. Das Vorhaben sei verfassungsrechtlich bedenklich.
Das Bundesinnenministerium betonte dagegen, zur Beseitigung von Störungen dürften nur solche Daten erhoben werden, die zur Abwehr von Hackerangriffen notwendig seien. Eine Speicherung zu anderen Zwecken, etwa um Urheberrechtsverstöße aufzuklären, würde nicht gestattet. Eine unbegrenzte Speicherung oder die Erstellung eines Surfprofils werde nicht legalisiert.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hält den Verweis auf die Abwehr von Störungen hingegen für vorgeschoben. Im vergangen Jahr hatte die Initiative eine von 35.000 Bürgern unterstützte Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die verdachtlose Speicherung aller Verbindungs- und Standortdaten eingereicht.
Der SPD-Innenexperte Sebastian Edathy sieht keinen Anlass, um auf Änderungen an Schäubles Entwurf zu drängen. Auch er verwies darauf, dass die Datenspeicherung lediglich zur Abwehr und Beseitigung technischer Störungen im Internet geschehen solle. Allerdings müssten die Datenschutzbeauftragten sicherstellen, dass diese Zweckbindung eingehalten werde und kein Internetanbieter einfach so die Gewohnheiten seiner Nutzer ausspähe, sagte er Reuters.
Erschienen 20. Januar 2009 bei http://www.reuters.com.
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