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Inhaltsarme Ethikrichtlinie: Bei fehlender Ethik keine Mitbestimmung des Betriebsrats

am 22.07.2008 von andreas-buschmann.net

Will der Arbeitgeber Ethikrichtlinien erlassen („codes of conduct“), dann hat der Betriebsrat mitzubestimmen. Anders ist es aber, wenn die angedachte Ethik-Richtlinie vollständig inhaltsarm ist. Dies  befand das Bundesarbeitsgericht jetzt in der Entscheidung 22. Juli 2008 - 1 ABR 40/07. 9vBc76L43fkdcv7934

Das Bundesarbeitsgericht befand: Der Betriebsrat hat an sich selbstverständlich bei einer Ethik-Richtlinie mitzubestimmen - wenn denn der Arbeitgeber das Verhalten der Beschäftigten oder die betriebliche Ordnung in der Ethikrichtlinie regeln will.
Kein Mitbestimmungsrecht besteht aber, wenn der Arbeitgeber solche “Ethik” gar nicht regeln will. Zu inhaltsarm an Ethik ist deshalb eine Ethikrichtlinie, die lediglich Arbeitsanweisungen enthält oder nur widergibt, was sowieso bereits gesetzlich abschließend geregelt ist.
Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts wies deshalb - anders als das Landesarbeitsgericht - einen Antrag ab, mit dem der Konzernbetriebsrat des deutschen Tochterunternehmens einer US-amerikanischen Gesellschaft ein Mitbestimmungsrecht an der Gesamtheit von konzernweit eingeführten Ethik-Richtlinien festgestellt wissen wollte: das Regelungswerk war zu inhaltsarm, um mitbestimmungspflichtig …

BAG: Mitbestimmung bei „Ethik-Richtlinien“

Rechtblog / Der Betriebsrat hat mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber durch sog. Ethik-Richtlinien („codes of conduct“) das Verhalten der Beschäftigten und die betriebliche Ordnung regeln will. Kein Mitbestimmungsrecht besteht bei Vorgaben, mit denen led…

BAG: Betriebsrat darf bei Ethik-Richtlinien mitbestimmen

anwalt-kiel.com / Das Bundesarbeitsgericht - 1 ABR 40/07 - hat entschieden, dass der Betriebsrat mitbestimmen darf, wenn der Arbeitgeber durch sog. Ethik-Richtlinien („codes of conduct”) das Verhalten der Beschäftigten und die betriebliche Ordnung regeln will…

BAG: Ethik-Richtlinien unterliegen teilweise der Mitbestimmung

§§ Jur-Blog.de §§ / BAG , Beschluss vom 22. Juli 2008 - 1 ABR 40/07 - Die gerade in internationalen Konzernen üblich gewordenen Ethik-Richtlinien können der Mitbestimmung durch den Betriebsrat nach deutschem Recht unterliegen. Ausdrücklich können damit z. B. auch di…

Mitbestimmung bei “Ethik-Richtlinien”

Handakte WebLAWg / Der Betriebsrat hat mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber durch sog. Ethik-Richtlinien (”codes of conduct“) das Verhalten der Beschäftigten und die betriebliche Ordnung regeln will. Kein Mitbestimmungsrecht besteht bei Vorgaben, mit dene…

Verwaltung: Ethik-Richtlinien können mitbestimmungspflichtig sein

LohnPraxis-Weblog / Wollen Sie in Ihrem Unternehmen das Verhalten Ihrer Mitarbeiter und die betriebliche Ordnung durch entsprechende Richtlinien („Codes of Conduct“) regeln, müssen Sie die Zustimmung des Betriebsrats einholen. Dieser hat jedoch kein Mitspracher…

Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat?

JuracityBlog / Wer ist zuständig für die Mitbestimmung bei Maßnahmen, die mehrere Unternehmen oder Betriebe betreffen? Diese Frage stellt sich in größeren Unternehmen bei der Zuständigkeit zwischen Betriebsrat und Gesamtbetriebsrat (GB…

Ethikrichtlinien: Wenn das Verpfeifen belohnt wird

arbeitsrechtblog / In der FTD findet sich eine Meldung zu Ethikrichtlinien und deren Wichtigkeit im Zusammenhang mit der Umsetzung des AGG. Dieser Zusammenhang ist mir nun gar nicht so ohne weiteres klar. Was in den sog. Ethikrichtlinien geregelt wird, ist meistens all…

BAG: Einstellung von Ein-Euro-Jobbern

Rechtblog / Der Betriebsrat hat mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber in seinem Betrieb erwerbsfähige Hilfebedürftige iSv. § 16 Abs. 3 S. 2 SGB II - sog. Ein-Euro-Jobber - beschäftigen will. Die Beschäftigung dieser Personen ist eine mitbest…

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Arbeitsrecht von A-Z Ratgeber, Urteile & Nachrichten zum Arbeitsrecht von Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht Andreas Buschmann, Berlin. Auf dieser Website finden Sie Fakten zu den Schwerpunkt-Themen: Arbeitsvertrag, Befristung, Gleichbehandlung,

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