Inhaltlich falsch, aber bindend
am 10.05.2007 von http://www.vertretbar.deEs ging um eine Namensrechtsverletzung (§ 12 BGB) durch eine Internetdomain. Nach Übertragung der Domain auf den Namensträger waren gerichtlich nur noch die Kosten für das Vorgehen gegen den Namensverletzer geltend zu machen, nachdem dieser die Erfüllung des Schadensersatzanspruchs …
Domainnutzung bei Gestattung durch den Namensträger
Blickpunkt Recht & Steuern / Eine Internetdomain, die aus einem bürgerlichen Namen besteht, kann mit Priorität auch von einer Person gehalten und genutzt werden, die zwar selbst nicht Namensträger ist, aber ein berechtigtes Interesse an der Führung des Namens hat und der die…
BGH: Domain-Registrierung ./. Namensinhaberschaft
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der BGH (Urt. v. 09.06.2005 - Az.: I ZR 231/01) hatte zu entscheiden, ob ein Dritter, der für einen Namensträger eine Domain reserviert, von einem anderen Namensträger auf Unterlassung der Domain-Benutzung in Anspruch genommen werden kann.Das OLG…
Domainnutzung bei Gestattung durch den Namensträger
muepe.de | weblog peter müller / OLG Stuttgart v. 04.07.2005 - 5 U 33/05 Leitsatz von JurPC:Eine Internetdomain, die aus einem bürgerlichen Namen besteht, kann mit Priorität auch von einer Person gehalten und genutzt werden, die zwar selbst nicht Namensträger ist, aber ein berec…
OLG Stuttgart: Domain-Registrierung ./. Namensinhaberschaft
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Stuttgart (Urt. v. 04.07.2005 - Az.: 5 U 33/05) hatte zu entscheiden, ob ein Dritter, der für einen Namensträger eine Domain reserviert, von einem anderen Namensträger auf Unterlassung der Domain-Benutzung in Anspruch genommen werden kann.…
OLG Stuttgart: Domainnutzung bei Gestattung durch den Namensträger
domainundrecht.de / JurPC: OLG Stuttgart, Urteil v. 04.07.2005 (Az.: 5 U 33/05) Eine Internetdomain, die aus einem bürgerlichen Namen besteht, kann mit Priorität auch von einer Person gehalten und genutzt werden, die zwar selbst nicht Namenstr…
BPatG: Ringelnatz
MarkenBlog / 29 W (pat) 35/06 Leitsatz: Ringelnatz 1. Der Name eines Schriftstellers, dessen Werke auf dem Markt erhältlich sind, ist nicht nur Hinweis auf ihn als Autor, sondern zugleich auf sein Werk. Für Waren wie Bücher, Hörbücher etc. kann der Name…
