Informationsfreiheitsgesetz des Bundes vorgelegt

Seitdem am 1. Januar 2006 nach vielen Jahren intensiver Diskussion das “Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes” (Informationsfreiheitsgesetz, IFG) in Kraft trat, haben die Bürger auch auf Bundesebene grundsätzlich freien Zugang zu allen Informationen und Akten der öffentlichen Stellen des Bundes – soweit nicht einer der allerdings zahlreichen Ausnahmetatbestände greift. In manchen Behörden seien die Vorbehalte gegen die Informationsfreiheit “noch deutlich spürbar”, erklärte heute der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, bei der Vorlage seines ersten Tätigkeitsberichts zu den in diesem Bereich gesammelten Erfahrungen.

Die Umstellung der öffentlichen Stellen des Bundes vom Grundsatz der Amtsverschwiegenheit auf Transparenz und Offenheit breche mit übernommenen Verwaltungstraditionen und sei “nicht überall in gleicher Weise vollzogen worden”. Schaar betonte jedoch, dass bei ihm nur die Fälle landen, in denen die Betroffenen mit dem Verwaltungshandeln nicht zufrieden waren, sodass die Gesamtbilanz des IFG möglicherweise positiver ausfallen könnte. (…)

Quelle: Heise vom 08.04.2008

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Erschienen 9. April 2008 auf http://log.handakte.de/.

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