Informationelle Selbstbestimmung Modell Zypries
am 19.11.2007 von RA J. Melchior, Wismar
Ein Kommentator erinnerte mich an ein Zitat, das ich in der Tat neulich übersehen habe, der geneigten Leserschaft aber auf keinen Fall vorenthalten werden darf:
In einem Interview des Deutschlandfunks gab unser aller (?) Justizministerin Zypries Folgendes zu Protokoll:
„Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung heißt ja nur, dass Bürger darüber informiert werden müssen, wer was von ihnen speichert.
Diese hehre Erkenntnis wird sicherlich das BVerfG interessieren, das glaubt doch tatsächlich (noch), „Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützt vor jeder Form der Erhebung personenbezogener Informationen (vgl. BVerfGE 65, 1 <43>; 67, 100 <143>). (BVerfG, 2 BvR 2099/04 vom 2.3.2006, Absatz-Nr. 92)
Stellt sich für mich nur noch die Frage, weiß die Frau als Volljuristin (!) es …
6 setzen, Frau Zypries
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