“Info-Werbung von Rechtsanwälten”
am 02.01.2007 von Handakte WebLAWgDie Zusendung unverlangter Werbemitteilungen (hier: Infowerbung von Rechtsanwälten) gegen den Willen des Adressaten stellt eine Zuwiderhandlung gegen das Verbot einer unzumutbaren Belästigung nach §§ 3, 7 UWG dar und erweist sich als Beeinträchtigung im Sinne von § 823 Absatz 1, 2 …
“Der Rübenroderfall”
Handakte WebLAWg / Die eBay-Geschäftsbedingungen gelten zwar nicht unmittelbar zwischen den Vertragsparteien, können aber zur Auslegung des Gewollten herangezogen werden und lassen Schlussfolgerungen auf die wechselseitigen Erwartungen von Anbieter und Bieter und der…
Streitwert bei unverlangter E-Mail
Streitsache / Blog / Der BGH hatte darüber zu entscheiden, wie der Streitwert bei einer unverlangten E-Mail-Zusendung zu bestimmen ist. In der instanzgerichtlichen Rechtsprechung sind hier Werte zwischen 1.000 - 10.000,- € üblich. Im vorliegenden Verfahren wu…
BGH: Streitwert bei unverlangter E-Mail-Zusendung
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der BGH (Beschl. v. 30.11.2004 - Az.: VI ZR 65/04 - PDF) hatte darüber zu entscheiden, wie der Streitwert bei einer unverlangter E-Mail-Zusendung zu bestimmen ist.In der instanzgerichtlichen Rechtsprechung sind hier Werte zwischen 1.000 - 10.000,- …
LG Berlin: Streitwert bei unverlangter E-Mail-Zusendung
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Erst vor kurzem hat der BGH zu der Bestimmung des Streitwerts bei unverlangter E-Mail-Zusendung Stellung genommen, vgl. die Kanzlei-Info v. 30.12.2004. Er hat die Festlegung des Streitwertes auf 3.000,- € in nicht-wettbewerbsrechtlichen Verfahren du…
KG Berlin: Streitwert bei unverlangter E-Mail-Zusendung
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Erst vor kurzem haben die Kanzlei-Infos über den Beschluss des LG Berlin (Beschl. v. 04.01.2005 - Az.: 16 0 467/04) berichtet, vgl. die Kanzlei-Info v. 07.01.2005. Danach haben die Berliner Richter entschieden, dass sie bei nicht-wettbewerbsrechtlic…
KG Berlin: Streitwert bei unverlangter E-Mail-Zusendung
Streitsache / Blog / Dem Beschluss des LG Berlin (Beschl. v. 04.01.2005 - Az.: 16 0 467/04), in dem die Richter entschieden, dass sie bei nicht-wettbewerbsrechtlichen Verfahren einen Streitwert von 7.500,- € für sachlich angemessen halten, hat sich nun in einer aktue…
“Petri Heil: eBay-Auktion & Pilker Set”
Handakte WebLAWg / Werden in Rahmen einer Internetauktion durch das Artikelbild gegenüber dem Beschreibungstext unterschiedliche Angaben über die Stückzahl der zu erwerbenden Artikel/Waren gemacht liegt hierin ein Verstoß gegen § 1 Abs. I Nr. 4 BGB-InfoVO. (……
E-Mail-Werbung bei Rechtsanwälten
Handakte WebLAWg / Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ist ein sonstiges Recht im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB. Der Schutzbereich dieses Tatbestandes umfasst neben Unternehmen im engeren Sinne auch die wirtschaftliche Betätigung in freien Berufe…
Hanseatisches OLG: Unerwünschte E-Mail-Werbung - Die Zusendung einer Werbe-E-Mail ohne Einwilligung des Adressaten, stellt regelmäßig unzumutbare Belästigung (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG) und eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung i.S.d. § 3 U
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Bei der Zusendung von E-Mails handelt es sich nach der Definition in Art. 2 Satz 2 lit. h der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation um elektronische Post im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG. <br><br> 2. Der Versender…
Unrichtigte Bestätigungsschreiben
Handakte WebLAWg / Die Zusendung von Bestätigungsschreiben bezüglich der Einwilligung in Konzernwerbung stellt eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 1 UWG dar, wenn eine solche Einwilligung tatsächlich nicht erteilt wurde. (…) Quelle: MIuR vom 1…
LG Bonn: Zusendung ungewollter Auftragsbestätigungen nach Werbeanruf wettbewerbswidrig - Die Zusendung von Auftragsbestätigungen, denen kein Vertragsschluss zugrunde liegt, sondern ein Werbeanruf, stellt eine unzumutbare Belästigung dar.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Zusendung von Auftragsbestätigungen, denen kein Vertragsschluss zugrunde liegt, sondern ein Telefongespräch mit für die Beklagte werbendem Inhalt, stellt eine unzumutbare Belästigung im Sinne von § 7 Abs. 1 UWG dar. <br><br>…
Zum Streitwert bei unverlangter EMail
Handakte WebLAWg / Wenn die Kommunikation mittels E-Mail für den Antragsteller erkennbar von besonderer geschäftlicher oder beruflicher Bedeutung - also nicht nur rein privat - ist, kann schon im Verfügungsverfahren ein Streitwert von 7.500,- EUR für unverlangte E-…
