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In-vitro-Fertilisation

am 21.10.2005 von Blickpunkt Recht & Steuern

Aufwendungen für die Behandlung einer Krankheit, die nicht von der Krankenkasse oder vom Arbeitgeber nach beihilferechtlichen Vorschriften erstattet werden, können als außergewöhnliche Belastung steuermindernd zu berücksichtigen sein.

Kosten für die Herbeiführung einer Schwangerschaft bei einer empfängnisunfähigen Frau durch sog. In-vitro-Fertilisationen werden nach dem Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung sowie nach beihilferechtlichen Vorschriften zwar in bestimmtem Umfang übernommen, aber nur bei verheirateten Frauen und nur, wenn für die künstliche Befruchtungen Eizellen und Samen des Ehepaares verwendet werden. Bei nicht verheirateten, empfängnisunfähigen Frauen dürfen In-vitro-Fertilisationen nach den Berufsordnungen der Landesärztekammern zwar durchgeführt werden, wenn die Frau in einer stabilen Partnerschaft lebt und die bei der jeweiligen Ärztekammer eingerichtete Kommission die künstliche Befruchtung genehmigt hat, die Kosten werden aber nicht erstattet.

Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs handelt es sich bei den Kosten einer empfängnisunfähigen Frau für künstliche Befruchtungen nicht um unmittelbare Heilbehandlungsmaßnahmen, die typisierend als außergewöhnliche Belastung i.S. § 33 des Einkommensteuergesetzes anzusehen seien. Bei verheirateten Frauen sei es jedoch gerechtfertigt, nicht erstattete Aufwendungen für künstliche Befruchtungen als außergewöhnliche Belastung steuerlich zu berücksichtigen, weil die Ehe und die in gemeinsamer Verantwortung getroffene Entscheidung des Ehepaares für gemeinsame Kinder nach Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung …

BFH: Aufwendungen einer unverheirateten Frau für künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung

STEUERRECHT / BFH-Urteil vom 10.05.2007 - III R 47/05 Presseerklärung Nr. 75 des Bundesfinanzhofes (BFH): “Unter Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 10. Mai 2007 III R 47/05 die Aufwendungen einer unverh…

Künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung

Blickpunkt Recht & Steuern / Unter Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof jetzt die Aufwendungen einer unverheirateten Frau für künstliche Befruchtungen mit dem Samen ihres Lebenspartners zum Abzug als außergewöhnliche Belastung nach § 33 des Ei…

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Unterbringungskosten als außergewöhnliche Belastung

Blickpunkt Recht & Steuern / Aufwendungen für die durch eine (psychische) Erkrankung bedingte Unterbringung in einem Altenpflegeheim stellen nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln außergewöhnliche Belastungen dar. Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größer…

Zur Berücksichtigung baulicher Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen

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Aufwendungen einer unverheirateten Frau für künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung

Rechtblog / Unter Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung hat der BFH mit Urteil v. 10.05.2007 die Aufwendungen einer unverheirateten Frau für künstliche Befruchtungen mit dem Samen ihres Lebenspartners zum Abzug als außergewöhnliche Bela…

Steuerrecht: Steuerliche Absetzbarkeit der Kosten einer künstlichen Befruchtung als außergewöhnliche Belastung

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Kosten einer künstlichen Befruchtung (sogen. "In-Vitro-Fertilisation" - IVF) sind nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar.Der Fall:Die Klägerin lebte seit mehreren…

Künstliche Befruchtung steuerlich absetzen?

Handakte WebLAWg / Unter Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung hat der BFH mit Urteil vom 10.05.2007 die Aufwendungen einer unverheirateten Frau für künstliche Befruchtungen mit dem Samen ihres Lebenspartners zum Abzug als außergewöhnliche Belastung nach § 3…

Künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung

Blickpunkt Recht & Steuern / Unter Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof jetzt die Aufwendungen einer unverheirateten Frau für künstliche Befruchtungen mit dem Samen ihres Lebenspartners zum Abzug als außergewöhnliche Belastung…

Aufwendungen für das Fällen von Birken wegen Pollenallergie absetzbar

Recht und Alltag / Nach der Entscheidung des 11. Senats des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf vom 02.03.2006 (Az.: 11 K 2589/05 E) sind Aufwendungen in Höhe von rund 8.000 Euro für das Fällen von 67 Birken aufgrund einer Birkenpollenallergie der Tochter als außergewÅ

Diätkosten sind keine außergewöhnliche Belastung

Blickpunkt Recht & Steuern / Nach § 33 Abs. 2 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes können Aufwendungen, die durch Diätverpflegung entstehen, nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Dieses Abzugsverbot gilt nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bun…

Scheidungskosten

Blickpunkt Recht & Steuern / Die Kosten einer Ehescheidung sind bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Dies gilt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs allerdings nicht für die Kosten für die Aufhebung und Auseinandersetzung einer früher vereinbar…

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RA Udo Meisen

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