IN UNSEREM HAUSE

Als Kunde des Bezahlfernsehens darf man durchaus mit Überraschungen rechnen. So erlebte ein Mandant, dass kurzfristig Sender aus seinen Paketen rausgenommen wurden. Kurz darauf konnte er plötzlich wieder alles - und noch mehr - sehen, dafür wurden ihm aber acht Euro mehr im Monat in Rechnung gestellt.

Angeblich hatte er allen Umstellungen telefonisch zugestimmt. Er dagegen beteuert, dass der Sender niemals bei ihm nachgefragt hat. Seine schön begründete Kündigung mit anderthalbmonatiger Auslauffrist wies das Unternehmen barsch zurück.

Darauf wandten wir uns an die Firma. Im Kern mit den gleichen Argumenten:

Sehr geehrte Damen und Herren,

… Es ist richtig, dass unser Mandant einen Abovertrag mit Ihrem Hause hatte. Herr N. hätte diesen Vertrag auch erfüllt, wenn sich P. ebenfalls an seine vertraglichen Pflichten gehalten hätte.

Das ist jedoch nicht der Fall. Unser Mandant hat feststellen müssen, dass Sie das Angebot einseitig eingeschränkt haben. Schon das muss Herr N. nicht hinnehmen. Entscheidend ist aber, dass Sie plötzlich mehr Abogebühren geltend machen als vertraglich vereinbart. Sie verlangen 38,00 € statt der bisherigen 30,00 €.

Unser Mandant hat weder dem geänderten Leistungsumfang noch der Kostenerhöhung zugestimmt. Auch nicht telefonisch, wie Sie gegenüber Herrn N. behauptet haben.

Wie sich aus Ihren Schreiben ergibt, sind Sie auch nicht bereit, den Vertrag mit dem bisherigen Angebot und den vereinbarten Konditionen fortzusetzen. Deshalb steht Herrn N. ein Kündigungsrecht zu. Da Herr N. das Abonnement zum 31. August beendet hat, ist auch eine ausreichende Auslauffrist gewährt worden. Innerhalb dieser Frist hätten Sie unserem Mandanten Abhilfe anbieten können.

Herr N. hat die Hardware an Sie zurückgesandt. Die unrechtmäßigen Preiserhöhungen hat er mit seiner Schlusszahlung verrechnet. Weitere Zahlungen wird Herr N. nicht erbringen. Bitte sehen Sie davon ab, ein Inkassobüro mit der Geltendmachung vermeintlicher Forderungen zu beauftragen. Dies ist sinnlos, da die Forderung…

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Themen: Rechnung

Erschienen 22. September 2005 auf http://www.lawblog.de.

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