In the ghetto
Der Vorfall um das Video, welches einen der
Bundeswehr zeigt, der einen Soldaten anleitet, “Motherfucker” zu schreien, während er auf eingebildete “Afroamerikaner” schießt, hat
das erste Opfer gefordert: den Ausbilder selbst.
Das schöne bei kurzdienenden Unteroffizieren (und Offizieranwärtern, die besoffen aus dem ersten Stock eines Gebäudes kippen), ist §
55 Abs. 5 SG, die rote Karte im Soldatengesetz. Damit kann man ziemlich zügig Personal entfernen, was nicht mehr gewünscht ist.
Soweit man zur Verteidigung des Ausbilders vorbringt, er habe zumindest “Afroamerikaner” gesagt und nicht das deutlich kürzere Wort,
welches die Bezeichnung für die schwarze Übungsmunition der PzFst 3 ist, dringt das nicht wirklich durch - § 17 Abs. 2 Satz 1 SG ist
hier auf jeden Fall einschlägig.
Im Ergebnis ist der Aufstand, der hier vollzogen wird, aber eher lächerlich. Zu meiner Zeit hieß es, man solle auf den
heranstürmenden Russen schießen - was meines Erachtens nicht besser ist, aber verdeutlicht, daß das Problem nicht so neu ist wie
dargestellt (wobei ich dachte, mittlerweile sei die “alte Garde” weggestorben, die so was noch lustig fand). Die Frage ist , ob es in
solchen Fällen nicht sinnvoller ist, den Schaden zu begrenzen anstatt die Aufklärung in der Öffentlichkeit zu betreiben. Denn so wie
dargestellt ermittelte die Bundeswehr ja bereits, die Folge - Entfernung aus dem Dienstverhältnis - wäre ja so oder so eingetreten.
Nun halt mit Pauken, Trompeten und einer Aufmerksamkeit, die keinem nutzt.
Solange es die Bundeswehr nicht schafft, ein attraktiver Arbeitgeber zu werden, ist die Gefahr, unter dem eingestellten Personal
geistige Baumratten zu haben, nun mal recht hoch. Übrigens: der Soldat war offenbar auch wieder ein Fernmelder…