In Kürze: Neuer Leitfaden zur produktneutralen Ausschreibung von Servern sowie aktualisierter Notebookleitfaden
Wenn Sie planen, in Kürze Server oder zu
beschaffen, so sollten Sie sich noch ein ganz kein wenig gedulden, denn: Im Rahmen des Projekts zur produktneutralen Ausschreibung
von ITK unter Federführung des Beschaffungsamts des BMI und des BITKOM wird in Kürze einer neuer Leitfaden zur Beschaffung von
Servern veröffentlicht – der erste seiner Art überhaupt. Gleichzeitig wird der Leitfaden zur produktneutralen Ausschreibung von
Notebooks im Rahmen der regelmäßigen Anpassung den den aktuellen Stand der Technik aktualisiert. Dabei hat sich auch das zur
produktneutralen Ausschreibung herangezogene Benchmarkverfahren in der Anwendung deutlich vereinfacht. Besonderheiten gibt es für
Behörden im Großraum Köln.
Rechtlicher Hintergrund
Die Verpflichtung zur produktneutralen Beschaffung ergibt sich aus dem europarechtlichen Diskriminierungsverbot gemäß dem Rahmenwerk
der Direktive 93/36/EWG des Rates vom 14. Juni 1993, entsprechend in § 7 VOL/A, und soll gewährleisten, dass nicht schon durch
diskriminierende Formulierungen in der Ausschreibung bestimmte Hersteller oder Lieferanten aus dem Kreis der potentiellen Bieter
ausgeschlossen werden. Zudem: Ein fairer, offener Wettbewerb ermöglicht Kosteneinsparungen für die Vergabestellen, denn diese
erhalten das am besten geeignete Produkt zum besten Preis.
Herausforderung ITK
Gerade im Bereich der ITK-Beschaffung ist eine solche produktneutrale Leistungsbeschreibung naturgemäß keine leicht zu erfüllende
Aufgabe: Die technische Komplexität der Materie, die rasche Abfolge der Produktzyklen und vor allem die Schwierigkeit, die gewünschte
Leistungsfähigkeit eines Systems unter Einbeziehung aller technischen Anforderungen punktgenau – und dabei herstellerneutral – zu
beschreiben, stellen öffentliche Beschaffer vor große Herausforderungen. Dazu kommt, dass nicht immer ein IT-Fachmann beratend zur
Seite stehen kann. Eine aus ITK-Anbietern wie öffentlichen Beschaffern bestehende Arbeitsgruppe unter Federführung des
Beschaffungsamts des BMI und des BITKOM hat es sich daher zum Ziel gesetzt, öffentlichen Einkäufern durch gemeinsam erarbeitete
Leitfäden eine praxistaugliche Hilfe zur Erstellung produktneutraler Ausschreibungen von Desktop-PCs, Notebooks und Servern zu geben.
Benchmarks als Mittel der Wahl
Vor einigen Jahren ließ sich z.B. über die Anzahlt der geforderten USB-Schnittstellen “festlegen” welcher Notebook-Hersteller zum
Zuge kam. Auch bediente man sich – ebenso rechtlich unzulässig wie in der Sache nicht dienlich – der Heranziehung bestimmter
Prozessor-Typen (“Intel inside”) oder deren Taktfrequenzen und versuche so, eine mehr oder minder produktneutrale Ausschreibung zu
generieren. Allgemein anerkannt stellen inzwischen herstellerneutrale Benchmarks das Mittel der Wahl dar: Eine eigens hierfür
entwickelte Software (Benchmarksoftware) misst und bewertet die Leistungsfähigkeit des Systems…
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