In Karlsruhe nix Neues, in Kassel nix Neues…..

Alle noch im Holiday-Feeling? Beim Bundesverfassungsgericht ist noch keine to-do-Liste für die „2012 zu erledigenden Verfahren verfügbar. Beim Bundessozialgericht gibt es noch keine Termine für 2012 sondern nur den Hinweis „Leider befinden sich keine Dokumente aus dem Jahr 2012 in der Datenbank.“ Und beinahe möchte man denken: Was mache ICH dann eigentlich schon wieder hier ? Anstatt mir die Winterschlafbärenfelldecke in irgendeiner Bärenhöhle noch mal weit über die Ohren zu ziehen?

Weit gefehlt, an derlei denken zu können. Denn während so mancher meint, es sei geradezu frevelhaft, sich die Butter nicht vom Brot nehmen lassen, sondern für sein geistiges Eigentum auch das adäquate Honorar zu erhalten, ist letzteres eben leider nicht immer so selbstverständlich, wie man das als redlicher Freiberufler von Nutzern redlich erwarten würde. Gern dann feststellen würde, wenn die Antwort mit dem Beleg eintrifft.

Und nur zu gern würde man sich selbst die Arbeit damit eh ersparen, wenn Bilder nicht geklaut würden. Oder wenn ein simpler Hinweis auf das Copyright und die Quelle der Bildnutzung an geeigneter Stelle im Print oder Onlineportal oder Website oder Blogs selbstverständlich vorhanden wäre. Und man dann nicht erst nachfragen müsste.

Aber im Interesse der zahlenden Kundschaft und der Agenturen, die sie und die Nutzungslizenzen vermitteln und um sich selbst vor Ansprüchen zu schützen, wenn man widerrechtliche Nutzungen nicht unterbindet und im Falle zB exklusiv verkauften Nutzungsrechten anderenfalls kein geringer Schaden entstehen würde, muss man manchmal seufzend eben auch dem nachgehen, weil das nicht so selbstverständlich eingehalten wird. Der eine tut das mit einer Abmahnung, ich ziehe eine freundliche erste Anfrage vor. Erstens weil ich ein freundlicher, höflicher Mensch bin. Und zweitens, weil sich so die meisten Dinge unter vernünftigen Menschen, denen Fehler passieren können, in der Regel besser und meist auch mit weniger überflüssigem Reibungs- und Zeitverlust lösen lassen. (Wenn das nicht hilft, geht es durchaus auch anders. Und mit allen Konsequenzen, bien entendu). Aber in den meisten Fällen geht es anders. Nicht unbedingt gleich mit dem „Prügel“ kostenpflichtiger Abmahnung, sondern mit dem freundlichen Weg einer goldenen Brücke, ……….. erst mal nachzufragen, ob und woher der betreffende Bildnutzer vielleicht eine Lizenz erworben haben könnte. Denn immerhin KÖNNTE er ja ein Kunde einer der Agenturen sein und damit meiner – und „nur“ den Copyrightvermerk vergessen haben. (Auch Anwaltskanzleien und anderen rechtlichen Seiten passiert derlei schon mal und auch Anwaltskanzleien waren schon unter denen, die nicht einmal eine Nutzungslizenz hatten – obwohl sie es eigentlich wissen könnten und müssten. Auch da: Nicht gleich die Abmahnung,….sondern erst mal freundlich fragen…und das Problem eben dann löse…

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Themen: Medien , Foto , Internet , Abmahnung , Urheberrechtsverletzung , Unterlassungsanspruch , Kommentar , Unterlassung , Honorar , Brot , Lizenz , Urheberrechtsschutz , Nutzungsausfall , News & Medien , Law Art , Lawun[d]arts , Social Media & Networking , Urheber- Und Medienrecht , Rechts Und Links Reingeblinzelt , Schadensersatzanspruch , Foto Und Literatur , Fotografie Und Fotorecht , Re-view Mit Augenzwinkern , Nähkästchen , NI X Für U Ngut , Fotolizenzen , Lizenzhonorar

Erschienen 3. Januar 2012 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.

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Stichwort ::Guttenberg:: auf Too much information