Massenfreisprüche, die Begründung
LawBlog | 14. Dezember 2010 — Mit Massenfreisprüchen mutmaßlicher Temposünder sorgt ein Herforder Amtsrichter für Aufsehen. Jetzt ist eines der ersten Urteil…
Der Herforder Amtsrichter, der Dutzende Temposünder freigesprochen hat, ist hinlänglich bekannt. Jetzt sind es auch seine Gründe, und die sind toll. Der Kollege Vetter fasst sie hier zusammen. Besonderes Augenmerk verdient der erste Grund, der tatsächlich wortwörtlich so im Urteil steht, wie Udo Vetter ihn zitiert: "Aus Sicht eines Betroffenen stellt sich die Anwendung dieses „Terroristenparagraphen“ jedoch als justizpolitische Katastrophe dar. Es dürfte einem normalen Kraftfahrer nicht zu vermitteln sein, dass er bezüglich der Anfertigung von Bildaufnahmen auf die gleiche Stufe wie ein Schwerverbrecher gestellt wird." Mit "Terroristenparagraph" meint der Herr Richter am Amtsgericht übrigens § 100h Abs. 1 Satz 1 StPO, der als Rechtsgrundlage für Bildaufnahmen dient. Wo aber liegt die Katastrophe? Warum soll man einem Kraftfahrer nicht vermitteln können, dass auch er keine Straftaten begehen darf? Und vor allem: Es schert doch auch sonst niemanden, ob man einem Delinquenten den Grund seiner Beobachtung oder Sanktionierung "vermitteln" kann. Nur in Einzelfällen wird das mal berücksichtigt, und zwar im Strafmaß: strafschärfend. Wegen Uneinsichtigkeit besonders bornierter Überzeugungstä…
» Vollständiger ArtikelErschienen 14. Dezember 2010 auf http://nebgen.blogspot.com.
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Mit Massenfreisprüchen mutmaßlicher Temposünder sorgt ein Herforder Amtsrichter für Aufsehen. Jetzt ist eines der ersten Urteile veröffentlicht worden