In dubio pro duriore
am 28.04.2008 von strafprozess
In
BGer 6B_588/2007 vom 11.04.2008 äussert sich das Bundesgericht in Fünferbesetzung zu mehreren Fragen von grundsätzlicher Bedeutung. Im Ergebnis kassiert das Bundesgericht ein Urteil der Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Solothurn. Die Beschwerdekammer hatte einen Einstellungsentscheid der Staatsanwaltschaft zu Unrecht geschützt. Sowohl die Hauptbegründung als auch die Eventualbegründung der Beschwerdekammer qualifiziert das Bundesgericht als willkürlich.
In formeller Hinsicht war zu klären, ob der Ehemann, der seine Ehefrau wegen Verabreichens gesundheitsgefährdender Stoffe an die gemeinsamen Kinder (
Art. 136 StGB) angezeigt hatte, überhaupt zur Beschwerde legitimiert ist. Das Bundesgericht knüpft an
BGE 129 IV 216 (E. 1.2.2) an und bejaht die Legitimation des Vaters, und zwar ausdrücklich aus eigenem Recht.
Zu der von Art. 28 ZGB geschützten Persönlichkeit gehört auch das Gefühlsleben der natürlichen Person, welches die Beziehung zu den eigenen Kindern einschliesst (…). Jüngst entschied das Bundesgericht, dass ein Vater in seinen emotionalen Persönlichkeitsinteressen betroffen sein könne, wenn seine unter der elterlichen Sorge der Mutter lebenden Kinder nicht mit dem gesetzlichen Familiennamen bezeichnet werden (…). Wenn das Persönlichkeitsrecht des Vaters durch die Benennung seiner Kinder beeinträchtigt werden kann, scheint auch nicht ausgeschlossen, dass ein Vater mutmasslich misshandelter Kinder in eigenen (emotionalen) Persönlichkeitsinteressen betroffen ist (…). Eigene Zivilansprüche des Beschwerdeführers erscheinen damit genügend wahrscheinlich, um die Beschwerdelegitimation zu bejahen (1.2.5).
In der Folge zerfetzt das Bundesgericht das Urteil der Vorinstanz (vgl. dazu E. 2 und 3). Hinzuweisen ist auf die theoretischen Ausführungen über die Voraussetzungen für die Einstellung eines Strafverfahrens:
Bei den verschiedenen von der Vorinstanz unter Berufung auf die Literatur aufgeführten Einstellungsmotiven geht es abgesehen von der …
Falsche Begründung im Ergebnis nicht willkürlich
strafprozess / Das Bundesgericht setzt sich in BGer 6B_816/2007 vom 11.03.2008 mit einem Kostenentscheid auseinander, den der Beschwerdeführer als willkürlich rügte. Obwohl er teilweise obsiegt habe, seien ihm die gesamten Verfahrenskosten auferlegt worden. Das…
Vernichtung von erkennungsdienstlichem Material
strafprozess / Mit Urteil 1P.362/2006 vom 23.11.2006 zwingt das Bundesgericht den Kanton BS, das erkennungsdienstliche Material über einen Beschwerdeführer zu vernichten. Gegen ihn war ein Strafverfahren eingeleitet worden, das wegen Rückzugs des Strafantrags ei…
(Un)teilbarkeit des Strafantrags
strafprozess / Ein zur Publikation in der amtlichen Sammlung vorgesehener neuer Entscheid des Bundesgerichts (6S.48/2006 vom 23.11.2006) befasst sich mit dem Unteilbarkeitsprinzip nach Art. 31 Abs. 3 StGB. Die Beschwerde war fast ein Jahr am Bundesgericht hängig.…
Ermessen des Strafverteidigers oder ungenügende Verteidigung?
strafprozess / Nebst dem richterlichen Ermessen gibt es auch ein anwaltliches, was das Bundesgericht in einem heute online gestellten Entscheid ausdrücklich festhält (6B_340/2007 vom 26.07.2007). Ein zu viereinhalb Jahren Zuchthaus verurteilter Drogendelinquent b…
Kurzen Prozess ...
strafprozess / ... machte das Bundesgericht mit einer Nichtigkeitsbeschwerde und einer staatsrechtlichen Beschwerde eines wegen Drogendelikten zu 3 1/4 Jahren Zuchthaus und 10 Jahren Landesverweisung verurteilten Beschwerdeführers. Seine Rügen behandelte das Bun…
Bundesgericht: Abteilungspräsident korrigiert sich selbst
strafprozess / Mit Urteil vom 09.05.2007 (6F_4/2007) hat der Präsident der Strafrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts ein Revisionsgesuch gegen einen eigenen Entscheid (6B 35/2007 vom 21.03.2007) gutgeheissen und diesen aufgehoben. In der Folge hat er neu entsc…
“in dubio pro reo” als Beweislastregel verletzt
strafprozess / Das Bundesgericht kassiert einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Solothurn, das den Beschwerdeführer u.a. wegen Schändung (Art. 191 StGB) zu einer auf zwei Jahre bedingten Gefängnisstrafe von neun Monaten verurteilt hatte (Urteil 6P.33/2007…
Anwendung von kantonalem Recht ist keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung
KunzOBlog / In einem Verfahren betreffend Staatshaftung wegen mangelhafter ärztlicher Behandlung hielt das Bundesgericht fest, dass die Frage, wie kantonales Recht auszulegen sei, keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung i.S.v. Art. 74 Abs. 2 lit. a BGG…
