In Bayern ist jetzt der Startschuss für die elektronische Fußfessel gefallen

Am Donnerstag gab die bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk den Startschuss für den Einsatz der elektronischen Fußfessel in Bayern. Bei entlassenen Straftätern mit hohem Rückfallrisiko kann im Rahmen der Weisungen nach § 56c StGB das Tragen einer sog. elektronischen Fußfessel (offiziell: Aufsichtsmanschette) angeordnet werden. Das Band wird am Arm oder Bein getragen und enthält einen GPS gesteuerten Sender, der rund um die Uhr den Aufenthaltsort an die zentrale Überwachungsstelle in Bad Vilbel meldet. Für jeden Träger können Zonen definiert werden, in denen er sich aufhalten muss. Genauso können bis zu 100 Zonen festgelegt werden, die ihm verboten sind, z.B. die Wohnung des früheren Opfers oder Kindergärten und Spielplätze.

Gerät der Träger einer elektronischen Fußfessel in eine verbotene Zone, löst dies Alarm bei der Überwachungsstelle aus. Der Träger der Fußfessel bekommt dann zunächst einen Handyanruf mit der Aufforderung, die verbotene Zone zu verlassen. Bei dem Anruf kann sich auch herausstellen, dass er lediglich den Akku nicht aufgeladen oder den Alarm versehentlich ausgelöst hat. Bleibt der Anruf ohne Reaktion, schickt die Zentralstelle eine Polizeistreife los.

Bisher werden von der Zentralstelle vier Personen aus Bayern, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern werden kontrol…

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Themen: Stgb , Hamburg , Materielles Strafrecht , Merk , Fessel , Akku , Elektronische Fußfessel , Aufsichtsmanschette

Erschienen 27. Januar 2012 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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