Betriebsratswahlen 2010 – das vereinfachte Wahlverfahren
Kanzlei.Schuck. | 29. März 2010 — Das Betriebsverfassungsgesetz kennt verschiedene Verfahrensarten zur Wahl des Betriebsrates. Betriebe mit mehr als 100 wahlbe…
Für Betriebe mit mehr als 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern gilt das normale Wahlverfahren.
1. Schritt: Bestellung des WahlvorstandesDas normale Wahlverfahren beginnt mit der Bestellung des Wahlvorstandes. In betriebsratslosen Betrieben wird der Wahlvorstand in einer Betriebsversammlung von der Mehrheit der anwesenden Arbeitnehmer gewählt. Zu der Betriebsversammlung können drei wahlberechtigte Arbeitnehmer des Betriebes einladen. Ist der Wahlvorstand gewählt so obliegt diesem obliegt die Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl.
2. Schritt: Erstellung einer WählerlisteDer Wahlvorstand erstellt für die Betriebsratswahl die Liste der Wahlberechtigten (sog. Wählerliste)
3. Schritt: Einleitung der Wahl durch WahlausschreibenSpätestens sechs Wochen vor der Betriebsratswahl hat der Wahlvorstand durch Erlass eines Wahlausschreibens die Betriebsratswahl einzuleiten. Im Wahlausschreiben werden die wesentlichen Eckdaten der Betriebsratswahl bekannt gegeben.
4. Schritt: Einreichung von WahlvorschlägenInnerhalb von 2 Wochen nach dem Wahlausschreiben haben die wahlberechtigten Arbeitnehmer die Möglichkeit Wahlvorschläge einzureichen. Die eingereichten Wahlvorschlagslisten werden vom Wahlvorstand unverzüglich, möglichst binnen einer Frist von 2 Arbeitstagen nach Eingang auf Ihre formale Richtigkeit hin geprüft. Danach müssen die gültigen Wahlvorschlagslisten spätestens eine Woche vor der Betriebsratswahl bekannt gemacht werden.
5. Schritt: Wahl zum BetriebsratDann findet die Stimmabgabe zur Betriebsratswahl zu dem im Wahlausschreiben bekannt gemachten Termin statt. Die Wahl wird regelmäßig nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durchgeführt, bei nur einer Vorschlagsliste findet eine Mehrheitswahl statt.
» Vollständiger ArtikelErschienen 5. April 2010 auf http://www.kanzleischuck.de.
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