Jugendschutz im Internet
domainundrecht.de | 16. März 2006 — Mit den Möglichkeiten und Grenzen des Jugendschutzes im Internet befaßt sich Michael Fülling in einem Beitrag bei JurPC : “Eine du…
Der Jugendschutz im Internet ist ein aktuelles Thema. Jugendliche zwischen 12 und 19 Jahren verbringen täglich 138 Minuten online. Doch neben den Möglichkeiten, die das Internet bietet, birgt es auch spezifische Gefahren, denn es beinhaltet Informationen, die jugendgefährdend oder sogar rechtswidrig sind. Gerade auf Grund der Komplexität des Internets bietet es Anbietern eine ideale Plattform für die Verbreitung von jugendgefährdenden Inhalten.
Hannah Gössling stellt heute in ihrem Impulspapier “Jugendschutz im Web 2.0″ interessante Ansätze zur rechtlichen Ausgestaltung des Jugendmedienschutzes vor und und hinterfragt die tatsächliche Realisierung sowie die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen im Web 2.0.
Ein Gastbeitrag von Hannah Gössling:
Die Werbung „Wo ist Klaus“ der EU-Initiative für mehr Sicherheit im Netz zeigt, dass vor allem die Eltern für die Sicherheitsprobleme, denen die Jugendlichen bei ihrem täglichen Internetkonsum ausgesetzt sind, sensibilisiert werden müssen. Wie in dieser Kampagne zu sehen ist, sind sich die Eltern der Gefahren wie Rechtsextremismus, Gewaltdarstellungen und Pornographie, vor denen sie ihre Kinder im realen Leben bewahren würden, im Online Bereich, also in der virtuellen Welt, nicht ausreichend bewusst. Diese Inhalte können aber durch das Surfen im Internet tagtäglich von Jugendlichen, ob zufällig oder gezielt, erreicht werden.
Auch in der Politik ist vor allem wegen der kürzlich gescheiterten Novelle des Jugendmedienschutzstaatsvertrags die Diskussion über den Jugendschutz im Internet wieder neu entbrannt. Für Jugendliche spielt im Internet außerdem das Web 2.0 zunehmend eine Rolle. Während die Anzahl der Jugendlichen, die einmal pro Woche eigene Inhalte über Newsgroups, Blogs oder Wikipedia veröffentlichen mit 37 % gering bleibt , ist der Anteil derjenigen, die sich in sozialen Netzwerken, wie z. B. „SchülerVZ“ oder „Facebook“, bewegen, dort kommunizieren und Daten veröf…
» Vollständiger ArtikelErschienen 16. Dezember 2011 auf http://www.uni-muenster.de/Jura.tkr/digitalconstitution.
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