Impressumspflicht mal wieder
am 09.05.2008 von Rechtsanwalt Hänsch, Dresden
Die Frage, wann eine Internetseite ein Impressum braucht und wie das auszusehen hat, beschäftigt die deutsche Justiz schon seit Jahren. Mit der Neufassung der Impressumspflicht in § 5 TMG hatte der Gesetzgeber aber für mehr Verwirrung in der ohnehin schon schwierigen Materie geschaffen, als für Klarheit gesorgt.
Nach dieser Vorschrift “geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien”. Es war lange umstritten, ob damit nun gemeint sei, dass nur kostenpflichtige Internetangebote ein Impressum brauchen, oder auch andere geschäftliche Internetangebote.
Das OLG Hamburg (Az. 3 W 64/07) hat nun klar entschieden, dass die Impressumspflicht auch für alle geschäftlichen, aber kostenlosen Internetangebote gelte. Es ergebe …
OLG Hamburg stellt Impressumspflicht klar
RA Kadelke / Seit Jahren beschäftigt sich die deutsche Rechtsprechung mit der Frage, wann und in welcher Form Internetangebote ein Impressum oder Pflichtangaben oder beides (das sind zwei verschiedene Dinge) beinhalten müssen. Bezogen auf das Impressum bei den …
Impressumspflichten für die Homepage
JuracityBlog / In der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien sind nicht nur kostenpflichtige Internetangebote. Sondern von der für Telemedien dieser Art geltenden Impressumspflicht gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) sind lediglich rein private, also nicht komm…
Impressum nach neuem TMG und das Merkmal “gegen Entgelt angebotene Telemedien”
Handakte WebLAWg / Gemäß dem neuen TMG bedeutet das Normelement “geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien” nicht, dass Telemedien selbst entgeltpflichtig angeboten werden müssen. Die Entstehungsgeschichte der Norm zeigt, dass…
Hanseatisches OLG: Verstoß gegen Impressumspflichten - Die fehlenden Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde und der Handelsregisternummer i.S.v. § 5 Abs. 1 Nr. 3, Nr. 4 TMG stellt grundsätzlich wettbewerbsrechtlich nur einen Bagatellverstoß d
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG haben Diensteanbieter für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halte,…
Selbstverständliches zur Impressumspflicht
medien-gerecht / Eine Entscheidung des OLG Hamburg zur Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG sorgt derzeit für Aufsehen. Dabei stellt das OLG darin eigentlich nichts fest, was man mit einer guten Subsumtion auch selbst herausfinden konnte. Ein Angebot ist nicht nu…
Neues TMG - Impressumspflicht
auchRecht.de / Der Gesetzgeber hat letzte Woche den Entwurf eines neuen Telemediengesetzes vorgelegt, welcher die bisherigen TDG und TDDSG ablösen soll. In loser Folge sollen einige der Änderungen vorgestellt werden. § 5 des neuen TMG regelt die allgemeinen Inf…
Gilt die Impressumspflicht auch für Newsletter?
Handakte WebLAWg / Die IT-Recht Kanzlei wird häufig mit der Überprüfung gewerblicher Internetpräsenzen beauftragt. In diesem Rahmen zeigt sich in fast 50 % aller Fälle, dass die dort angebotenen (Werbe)-Newsletter nicht einmal den grundlegendsten rechtlichen Anfor…
OLG Naumburg: Verstoß gegen Impressumspflicht ist Wettbewerbsverstoß
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Naumburg (Beschl. v. 16.03.2006 - Az. 10 W 3/06 (Hs)) hat entschieden, dass ein Verstoß gegen die Impressumspflicht des § 6 TDG ein Wettbewerbsverstoß ist, der gerichtlich verfolgt werden kann.Der Antragsgegner hatte online eine Webseite b…
Access-Provider muss jugendschutzgefährdende Internetangebote nicht sperren II
JuracityBlog / Wie das Landgericht Kiel ist auch das Oberlandesgericht Frankfurt (Beschluss v. 22.01.2008, Az.: 6 W 10/08) der Auffassung, dass ein Internet-Provider für den Inhalt von Webseiten, zu denen er seinen Kunden den Zugang ermöglicht, grunds…
Was bringt das neue Telemediengesetz (TMG)? Teil2:Die Impressumspflicht
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Zum 1.3.2007 wird (höchstwahrscheinlich) das Telemediengesetz (TMG) in Kraft treten. Welche Neuerungen bringt dieses Gesetz mit sich, das letztendlich alle diejenigen betrifft, die in irgendeiner Weise etwas über das Internet veröffentlichen? Kurz…
