Impressumspflicht besteht auch bei Angeboten auf Mobile.de

Online-Händler, die ihre Waren auf Internetplattformen wie booklooker, eBay oder amazon anbieten, müssen sich bekanntermaßen ausführlich mit den Informationspflichten auseinandersetzen. Das OLG Düsseldorf hat in einem Urteil vom 18.12.2007 (Az. I-20 U 17/07) entschieden, dass auch bei Angeboten auf der Internetplattform Mobile.de eine Impressumspflicht für Online-Händler besteht.

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass es sich bei Angeboten über Mobile.de um Teledienste im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) handele. Die Impressumspflicht folgt aus § 6 TMG: (…)

Das Gericht stufte den Beklagten als Diensteanbieter im Sinne des § 2 Nr.1 TMG ein. In seiner Urteilbegründung verwies das OLG Düsseldorf auf die rechtliche Lage bei Anbietern an auf anderen Internetportalen wie eBay oder amazon. Dort sei schon lange bekannt, dass Anbieter, die gewerblich Handeln impressumspflichtig seien.

Quelle: WBE-LAW vom 12.09.2008

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Themen: Rechtsprechung , Ebay , Amazon

Erschienen 12. September 2008 auf http://log.handakte.de/.

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