Impressumspflicht für Twitter-Account?
Internet-Law | 14. April 2009 — Der Kollege Henning Krieg vertritt in einem Interview mit der Computerwoche die Ansicht, dass "bei einem Twitter-Account genau wie…
Hinweis: Dies ist ein älterer Artikel, den ich der Vollständigkeit halber nach hier kopiert habe. Henning Krieg hat sich inzwischen sehr ausführlich dem Thema gewidmet, hier ist sein erster Artikel zum Thema zu finden. Im Folgenden mein originaler Artikel.
RA Henning Krieg äußert in der Computerwoche (zu lesen hier), dass es natürlich eine Impressumspflicht bei Twitter gibt. Ich stimme dem zu und gebe das hier so weiter, aber mit einschränkenden Anmerkungen:
Im Regelfall wird man kein Problem haben, bei den Twitter-Accounts die Privatheit(Familiäre Anwendung) festzustellen, die man braucht um die Impressumspflicht nach TMG auszuschließen. Ausgenommen natürlich Corporate-Tweets. Ich bin – damit stehe ich aber alleine auf weiter Flur – Vertreter der Auffassung, dass man den Begriff des “Diensteanbieters” im TMG restriktiv subsumieren muss. Gerade bei Twitter werden die Tweets fest in eine Umgebung mit Suchfunktion und Syndicate-Funktion eingebunden, wobei der einzelne Nutzer gar keine Option hat, den Dienst insgesamt zu aktivieren oder deaktivieren, die volle Kontrolle liegt alleine bei Twitter (Dies nutze ich als Ausschlusskriterium, um Nutzer und Betreiber zu unterscheiden). Bei genauer Betrachtung habe ich kein Problem, den twitternden Nutzer lediglich als Nutzer anzusehen und “Twitter” als alleinigen Betreiber, der sich die Inhalte zu eigen macht und deswegen mit den Pflichten eines Betreibers konfrontiert ist.Als Beispiel zu oben (2) kann eBay herhalten: Wer hier als Privatperson verkauft, muss ja auch kein Impressum herhalten – Interessanterweise stört das bis heute niemanden und ist gängige Praxis. Selbst die gewerblichen Verkäufer werden nicht am TMG sondern an der BGB-InfoV und den Widerrufsregeln gemessen. Ich stelle insofern zwischen eBay und sonstigen Diensten immer wieder fest, das mit zweierlei Maß gemessen wird.
Oder als anderer Vergleich: Niemand würde in einem Forum verlangen, dass die Foren…
» Vollständiger ArtikelErschienen 27. Dezember 2009 auf http://www.ferner-alsdorf.de.
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Presserecht aktuell | 7. Januar 2010 — Twitter ist mittlerweile als Kommunikationsinstrument auch in Deutschland angekommen und findet eine immer größere Anerkennun…
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Welche juristischen Risiken drohen bloggenden und twitternden Unternehmen? Rechtsanwalt Henning Krieg aus der Kanzlei Bird & Bird LLP in Frankfurt/Main, im Gespräch.
Henning Krieg + Recht = kriegs-recht.de