Impressum für Facebook-Seiten: Die Abmahnwelle droht

Tweet

In einem konkreten Fall hatte das LG Aschaffenburg darüber zu entscheiden, ob auf kommerziell genutzten Facebook-Seiten (Fanpages) ein Impressum gemäß § 5 TMG erforderlich ist. “Ja”, nach Meinung der Richter. Wie auf üblichen Online-Auftritten auch, hat man auch auf einer Facebook-Seite ein entsprechendes Impressum bereitzuhalten (Landgericht Aschaffenburg, Urteil v. 19.08.2011, Aktenzeichen 2 HK O 54/11). Diese Entscheidung könnte eine Abmahnwelle auslösen.

Abmahnungen für ein fehlendes bzw. unvollständiges Impressum sind an der Tagesordnung. Höchstrichterliche Gerichtsentscheidung zu allen möglichen Konstellationen liegen längst vor (vergl. I ZR 228/03). Die Rechtsprechung dazu ist einhellig.

Zum ersten Mal wurde nun gerichtlich geklärt, ob auch Online-Auftritte in Portalen wie Facebook und Co. ein Impressum benötigen? Ja, meinen die Aschaffenburger Richter in einem ganz aktuellen Fall. Jedenfalls dann, wenn der Auftritt zu gewerblichen Zwecken erfolgt, genauso wie bei jedem anderen Online-Auftritt auch.

Im konkreten Fall hatten die Betreiber der Facebook-Seite nur einen Teil der gesetzlichen Informationen veröffentlicht. Zudem hatten Sie im Reiter “info” einen Link gesetzt zu den übrigen Informationen. Das reichte dem Gericht allerdings nicht aus:

So heißt es im Urteil:

“Nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 Telemediengesetz müssen aber der Dienstanbieter mit Namen, Anschrift und bei juristischen Personen die Rechtsform sowie der Vertretungsberechtigte leicht erkennbar sein. Hier ist beim Facebook-Auftritt selbst, lediglich die Anschrift sowie die Telefonnummer sowie der Name, nicht aber die Gesellschaftsform und die Vertretungsberechtigten direkt erkennbar. Nach den Angaben des Geschäftsführers der Antragsgegnerin kam man über den Punkt „Info“ zur Webseite und damit zum Impressum. Die leichte Erkennbarkeit ist damit aber nicht gegeben. Die Pflichtangaben müssen einfach und effektiv optisch wahrnehmb…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Impressum , Urteil , Impressumspflicht , Facebook , Tweet , Angaben , 5 Tmg , LG Aschaffenburg , 2 HK O 54/11
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 28. Oktober 2011 auf http://rechtsportlich.net.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Impressumspflicht für geschäftlich genutzte Social-Media-Kanäle wie z.B. Facebook

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 28. Oktober 2011 — Das LG Aschaffenburg hat in einem Urteil vom 19.08.2011 (Az.: 2 HK O 54/11) entschieden, dass Nutzer von „Social Media“ wie F…

Landgericht Aschaffenburg bestätigt Impressumspflicht für kommerzielle Facebook-Seiten

kriegs-recht.de | 27. Oktober 2011 — Dass ich der Auffassung bin, dass Profilseiten auf Social Media Plattformen wie Twitter oder Facebook impressumspflichtig sein …

Impressum auf Facebook- Landgericht Aschaffenburg fordert Unmögliches?

Anja Neubauer | 28. Oktober 2011 — Das Landgericht Aschaffenburg (Aktenzeichen 2 HK O 54/11) hat in einer nun bekannt gewordenen Entscheidung bestätigt, dass auch…

Impressumspflicht bei Facebook durch Gericht bestätigt!

Kanzlei Dr. Schenk | 27. Oktober 2011 — Bereits in der Vergangenheit haben wir darauf hingewiesen, dass auch bei facebook eine Impressumspflicht (§ 5 TMG) besteht. Ein…

Impressum bei Facebook – Landgericht Aschaffenburg und Lösungsansätze

Conle§i | 28. Oktober 2011 — Das Landgericht Aschaffenburg (Aktenzeichen 2 HK O 54/11) hat in einer nun bekannt gewordenen Entscheidung bestätigt, dass auch…

Für Fans: Automatische Einbindung des Impressums bei Facebook

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 21. Februar 2012 — Kommerziell genutzte Facebook-Seiten müssen mittlerweile – so wie Websites auch – mit einem Impressum versehen werden. Die IT-R…

Sie nutzen Facebook geschäftsmäßig? Dann brauchen Sie ein Impressum!

kLAWtext | 27. Oktober 2011 — Das Thema geistert schon seit längerer Zeit durch die Social-Media-Seminare: Brauche ich eigentlich für Facebook (oder Twitter ode…

Impressumspflicht bei Facebook

Bella & Ratzka Rechtsanwälte | 28. Oktober 2011 — Die Frage, ob gewerbliche Aktivitäten in Social Networks die Bereithaltung eines Impressums erfordern, wird seit jeher diskutie…

Abmahngefahr: Impressumspflicht in Social Networks

Kathrin gibt dir Recht | 27. Oktober 2011 — Nach § 5 TMG (Vorschrift über die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung) war es eigentlich ohnehin schon klar: auch Social-Media-Ac…

Gegen Abmahnungen auf Facebook absichern mit der LHR-Impressum-App

Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum | 4. April 2012 — Auf Facebook brauchen Seiten, die nicht rein privat betrieben werden gem. § 5 TMG ein Impressum. Die aktuelle Rechtsprechung …

Rechtsportlich - Unternehmen - Ludwigsburg | Facebook

Rechtsportlich - Impressum nach § 5 TMG: - Company Overview: Dr. Ralf Kitzberger, LL.M. (1968) vertritt regelmäßig namhafte Künstler und Profisportler aus ganz Deutschland. Er ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz sowie Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Partner der Ludwigsburger Kanzlei Grub Frank Bahmann Schickhardt Englert. | Facebook