Impressum - Angabe des Vornamens des Geschäftsführers
am 13.05.2008 von Rechtsanwalt Hänsch, Dresden
Wieder eine Entscheidung zum Impressum:
Eine vorschriftswidrige Abkürzung des Vornamens des Geschäftsführers einer Gmbh & Co. KG im Impressum ist - anders als die Angabe des nur abgekürzten Vornamens eines Einzelunternehmers - gemäß § 3 UWG als Bagatellverstoß und nicht als unlautere Wettbewerbshandlung zu werten. Eine mehr als allenfalls marginale Berührung von Verbraucher- oder gar Mitbewerberinteressen sei durch den nur abgekürzten Vornamen der Vertretungsperson der Antragsgegnerin nicht ersichtlich.
(KG Berlin, Beschluss vom 11.04.2008 Az. 5 W 41/08)
Sehe ich allerdings etwas …
KG Berlin: Angabe des abgekürzten Vornamens im Impressum
muepe.de | weblog peter müller / Das KG Berlin hat mit Beschluss vom 11.04.2008 (Az. 5 W 41/08) entschieden, dass eine vorschriftswidrige Abkürzung des Vornamens des Geschäftsführers einer Gmbh & Co. KG im Impressum - anders als die Angabe des nur abgekürzten Vornamens eines Ein…
KG Berlin: Bagatellverstöße - Die vorschriftswidrig abgekürzte Angabe des Vornamens der Vertretungsperson einer juristischen Person im Impressum und die fehlerhafte Belehrung über die Wertersatzpflicht gemäß § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB können we
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Gemäß § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB, Art. 240 EGBGB, § 1 Abs. 1 Nr. 3 BGB-InfoV ist im Rahmen von Fernabsatzverträgen bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch der Name eines Vertretungsberechtigten anzugeben. Zu dem Na…
Impressumspflicht: Abgekürzter Vorname eines Vertretungsberechtigten einer Gesellschaft ist Bagatelle
Die herrschende Meinung / Die unkorrekte bzw. unvollständige Angabe der erforderlichen Anbieterdaten ist nicht geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber und Verbraucher mehr als nur unerheblich zu beeinträchtigen. Dies hat das Kammergericht Berlin entschie…
Der selbständige GmbH-Geschäftsführer
Blickpunkt Recht & Steuern / Bisher galt stets die Ansicht, dass der Geschäftsführer einer GmbH stets Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit (d.h. als Arbeitnehmer) erzielt. Dies ist jedoch, wie der Bundesfinanzhof nunmehr in Änderung seiner Rechtsprechung geurteilt ha…
Verwendung der alten Muster-Widerrufsbelehrung stellt Bagatellverstoß dar
Handakte WebLAWg / In einem aktuellen Beschluss vom 11.04.2008 (Az. 5 W 41/08) entschied das Kammergericht Berlin, das die Verwendung der alten Muster-Widerrufsbelehrung lediglich einen Bagatellverstoß darstelle und daher nicht abmahnfähig sei. Im zugrunde liegenden…
Bagatellverstoß im Rahmen von Impressumsangaben
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Nach § 3 UWG sind nur solche unlauteren Wettbewerbshandlungen unzulässig, die nicht unerheblich sind. Bloße Bagatellverstöße sollen nicht zu Ansprüchen aus dem UWG führen. Fraglich ist jedoch stets, wo ein Bagatellverstoß aufhör…
Gewerbliche Ebay Händler müssen Vornamen ausschreiben
Handakte WebLAWg / Gewerbliche Händler dürfen beim Handel auf der Auktionsplattform Ebay ihren Vornamen nicht abkürzen. Das hat das KG Berlin entschieden (KG Berlin (Beschl. v. 13.02.2007 - Az.: 5 W 34/07). In der Verwendung eines abgekürzten Vornamens sah das Geri…
LOYALE BANKER
LawBlog / Die Hausbank einer Firma hat von uns eine Pfändung erhalten. Darauf teilt sie mit: Die Pfändung betrachten wir als gegenstandslos. Wir stehen mit dem Schuldner nicht in Geschäftsverbindung. Wenn man so etwas schreibt, sollte man dem eigenen Kun…
Befugnis des GmbH-Geschäftsführers
Handakte WebLAWg / In seiner Entscheidung vom 19.6.2006 hat der BGH festgestellt, dass eine durch Gesellschafterbeschluss begründete Beschränkung der Befugnis des GmbH-Geschäftsführers, die Gesellschaft zu vertreten, - bei Erkennbarkeit für den Vertragspartner - z…
Untreue eines Geschäftsführers
Blickpunkt Recht & Steuern / Am Wohnsitz der Gesellschafter einer GmbH ist für eine Untreue des Geschäftsführers kein Gerichtsstand begründet, weil zwischen ihm und den Gesellschaftern kein Treueverhältnis besteht. Dies gilt auch für stille Gesellschafter, die sich mit ein…
» dejure.org / Rechtsprechung: 5
» 3 UWG Verbot unlauteren Wettbewerbs
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