Immunität statt Compliance? – Immunität durch Compliance!

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Christian Wulffs Rücktritt vom Amt des Bundespräsidenten hatte viele Gründe. Vor allem stand ein Vorwurf im Raum, den auch viele Unternehmen nur allzu gut kennen. Das Staatsoberhaupt hatte, so schien es, Privates und Berufliches nicht streng genug auseinander gehalten: Darlehen, Bekanntschaften, Urlaube, Parties, Leasing-Fahrzeuge.

Der Vorwurf schien zunächst nur moralisch begründet, als Verletzung von Anstandsregeln. „Das gehört sich nicht“, war von den Kritikern zu hören und zu lesen. „Das darf man nicht“, kam dann auch dazu. An diesem „Dürfen“ schieden sich Geister. War es nur ein Gefühl des Anstands, der Moral oder gar der Prüderie, das verkündete, dass so etwas nicht erlaubt sei? Oder war es auch das Gesetz, welches als allgemein verbindlicher Maßstab sagt: „Das darfst Du nicht, und tust Du es doch, werde ich Dich bestrafen!“?

Am Donnerstagsabend stellte die Staatsanwaltschaft Hannover beim Bundestag den Antrag, die Immunität des Bundespräsidenten aufzuheben. Mit diesem Akt machte die Staatsanwaltschaft deutlich, dass sie zumindest einen Anfangsverdacht für eine strafrechtlich relevante Verfehlung habe. Aus einer Frage des Anstands ist damit eine des Strafrechts geworden.

Christian Wulff ist dem Bundestag und einer möglichen Entscheidung über die Aufhebung seiner Immunität durch den Rücktritt zuvorgekommen. Die Immunität ist eine alte parlamentarische Institution, die dafür sorgen soll, dass die politische Auseinandersetzung auf den Feldern der Politik (von uns aus auch auf dem Feld des Anstands), aber nicht auf dem Feld des Strafrechts geführt wird. Mit einfachen Worten: Ein Abgeordneter soll die (oder seine) Wahrheit sagen können, ohne dass er dafür sofort abgeführt wird.

Gleiches gilt für das Amt des Bundespräsidenten. Auch dieses (also das Amt!) soll nicht politisch motiviert strafrechtlich angefochten werden können. Ein bisschen steckt vielleicht auch noch die Unverletzlichkeit des Monarchen darin, dessen Funktion ja teilweise beim Präsidenten integriert wurde.

Die Idee dahinter ist durchaus gut: Wichtige Amtsträger und die Mitglieder der Parlamente sollen mit Worten und Ideen um Zustimmung werben und sich im Wettbewerb der Meinungen durchsetzen – und nicht durch Anzeigen den Gegner schwächen. Doch natürlich bedeutet das nicht, dass begangene Straftaten nur deshalb nicht mehr „schlimm“ sind, weil jemand jetzt ein Amt bekleidet oder ein Mandat inne hat (auch wenn dies Silvio Berlusconi wohl gern so gesehen hätte).

Bald wird Gras über die „Causa Wulff“ gewachsen sein. Wir werden sehr bald einen neuen und hoffentlich glücklicher agierenden Bundespräsidenten bekommen. Das Amt des Bundespräsidenten wird demnächst wieder von weiten Teilen der Bevölkerung ignoriert werden. Aber ein paar Gedanken sollten wir mitnehmen:

In Kreistagen und Stadtparlamenten gibt es zwar k… » Vollständiger Artikel
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Themen: Bundestag , Compliance , Leasing , Christian Wulff , Staatsanwaltschaft Hannover , Immunität , Bundespräsident , Kommunen , Alle Themen , Compliance-beauftragter

Erschienen 21. Februar 2012 auf http://www.derenergieblog.de.

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