Immobilienkredite: Experten sehen Handlungsbedarf beim Verkauf
am 24.01.2008 von http://www.kapital-rechtinfo.de
Dass die jüngst in den Medien bekannt gewordenen Fälle von Zwangsvollstreckungen gegen Darlehensnehmer, die ihre Baukredite ordentlich bedient haben, gesetzlichen Handlungsbedarf erfordern, war unter den Sachverständigen bei der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Regierungsentwurf eines Risikobegrenzungsgesetzes (16/7438) am Mittwochnachmittag kaum umstritten.
Zu solchen Zwangsvollstreckungen ist es nach Angaben von Sachverständigen gekommen, nachdem die kreditgebende Bank ihre Forderung weiter verkauft hatte, beispielsweise an eine ausländische Nichtbank. Allerdings blieb der Wahrheitsgehalt der Medienberichte über solche Fälle in der Anhörung strittig. Während Marcel Köchling vom US-Finanzinvestor Lone Star den Vorwurf zurückwies, es würde bei pflichtgemäß bedienten Krediten aus der Grundschuld vollstreckt, berichtete Rechtsanwalt Ingo Schulz-Hennig, solche Fälle beschäftigten ihn 50 Stunden in der Woche.
Köchling sagte, vollstreckt werde nur bei Krediten, die nicht mehr ordentlich bedient werden, und auch nicht in der Höhe der Grundschuld, sondern nur bis zur maximalen Höhe der Restschuld. Schulz-Hennig sagte, die Bestellung einer Grundschuld durch eine Bank habe Treuhand-Charakter, und Pflichten aus einem Treuhand-Vertrag dürften laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) nicht abgetreten werden.
Der Kunde habe, wenn er seine schuldrechtlichen Verpflichtungen erfüllt habe, einen Rückgewähranspruch gegenüber der Bank. Da sei zu fragen, wie er diesen Anspruch durchsetzen wolle, wenn der Erwerber der Forderung auf den Bermudas ansässig sei. Es dürfe nicht sein, dass die Bank die Sicherheit der Kunden verwertet. Die Erklärung des Kreditnehmers, sich unter die Vollstreckung zu unterwerfen, dürfe nicht abgetreten werden, betonte Schulz-Hennig.
Den Sachverständigen lag ein zwischen Bundesfinanz- und Bundesjustizministerium abgestimmter Vorschlag zur Änderung des Kreditwesengesetzes und des BGB vor. Danach könnte vorgeschrieben werden, dass …
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