Grundst??cksverkauf aus Gesch??ftsaufgabe?
Rechtslupe | 10. Dezember 2008 — Ist Gegenstand der ??bertragung ein zu bebauendes Grundst??ck, das der Ver??u??erer unter der Bedingung der Fertigstellung des …
Ein Feld unserer Tätigkeit ist die Überprüfung von Immobilienkaufverträgen oder Bauträgerverträgen über Häuser oder Wohnungen. Unisono wird der Auftrag mit dem Satz: “Was da drin steht ist Chinesisch für mich” und der Präzisierung “Hat das alles so seine Richtigkeit, oder werde ich über den Tisch gezogen?” erteilt.
Das Immobiliarsachenrecht zählt auch unter der Masse der Juristen zu den eher ungeliebten Rechtsgebieten. Zeit zumindest einige Grundlagen zu erläutern.
1. Kaufverträge über Bestandimmobilien
Der übliche Kaufvertrag über eine bereits errichtete Immobilie sieht so aus:
VertragsanfangIm Kopf des Vertrages erfolgt die Benennung von Käufer und Verkäufer (unter Vorlage der Ausweise) sowie die Versicherung der fehlenden Vorbefassung im Sinne von § 3 Beurk
Teil 1 – VertragsgegenstandIm ersten Teil wird der Vertragsgegenstand genauer bezeichnet. Dabei wird jedoch nicht die Adresse angegeben (etwa Haus, Schelmenstrasse 3 in 12345 Idiotenbüttel) sondern die Grundruchbezeichnung des Grundstücks und evtl. des zugeordneten Sondereigetums (im Falle einer WEG). Dann steht dort etwa:
“Grundbuch von Idiotenbüttel (Amtsgericht Ignorantenhausen) Blatt 12
Lfd Nr. 1 Flur 10 Flurstück 12/20 Hof- und Gebäudefläche, Schelmenstrasse 3 zur Größe von 200 m2″
Soweit dem Grundstück auch Wegerechte dinglich zugeordnet sind, müssen diesen ebenfalls aufgeführt werden. Das sieht dann so aus:
“2/zu 1 Wegerecht an dem Grundstück Flur 10 Flurstück 12/21 (Bezirk 1 Blatt 14 Abt II Nr 1″
Mittels dieser Angaben wird das Kaufobjekt klar definiert, da nur das Grundbuch eindeutig das Eigentum zuordnen kann.
Das Wegerecht muss dabei ausdrücklich mit enthalten sein. Oftmals kann das zu erwerbende Grundstück nur dadurch erreicht werden, dass man das Grundstück eines andere überquert. Damit nicht die Gefahr besteht, dass dieser eines Tages die Überquerung verbietet, muss ein dingliches Wegerecht als Grunddienstbarkeit gemäß § 1018 BGB eingeräumt werden. Dies erfolgt durch eine Eintragung des Wegerechts in Abteilung II (Abteilung= Spalte, in der die Belastungen des Grundstücks eingetragen werden) des zu überquerenden Grundstücks. Ist ein Wegerecht dinglich eingeräumt, kann es nur durch gemeinsame Willenserklärung des Belasteten und des Begünstigten wieder aufgehoben werden, nicht aber durch einseitige Willenserklärung. Daher werden solche Wegerechte, die zu Gunsten eines Grundstücks bestehen, bereits beim “Kaufgegenstand” mit aufgeführt. Denn ein Grundstück, das ich rein faktisch nicht erreichen kann ist bekanntlich wertlos.
Neben den Wegerechten die zu Gunsten des zu erwerbenden Grundstücks eingetragen sind sind natürlich meist auch Rechte Dritter zu Lasten des Grundstücks eingetragen. Das sind die Bel…
» Vollständiger ArtikelErschienen 24. September 2011 auf http://mkb-rechtsanwaelte.de/blog/wordpress.
Rechtslupe | 10. Dezember 2008 — Ist Gegenstand der ??bertragung ein zu bebauendes Grundst??ck, das der Ver??u??erer unter der Bedingung der Fertigstellung des …
RECHTaktuell | 23. März 2011 — Der BGH hat eine wichtige Entscheidung für die Zwangsvollstreckung (Versteigerung oder Zwangsverwaltung) gegen eine Grundstücks…
RECHTaktuell | 2. Februar 2011 — Erwirbt einer von mehreren Grundschuldgläubigern das belastete Grundstück alleine, so besteht die Grundschuld weiter. In der Pe…
RECHTaktuell | 2. November 2011 — Der Sachverhalt des BGH-Falles ist schnell erzählt. Zwei Parteien schließen einen Grundstückskaufvertrag (Eigentumswohnung mit …
RECHTaktuell | 28. Juli 2010 — Nach Art. 10 § 3 MRVG besteht bekanntlich ein Koppelungsverbot zwischen Grundstücks- und Ingenieur-/Architektenvertrages. D.h. …
RECHTaktuell | 9. August 2011 — kann es sein, dass die Einfahrt von einem anderen PkW-Fahrer zugeparkt worden ist. Der BGH hat in solchen Fällen nunmehr für Kl…
RECHTaktuell | 6. Juni 2011 — Bis auf Altfälle haftet bekanntlich der Verkäufer eines Miethauses auch nach Übergabe der Kautionen an den Käufer gegenüber dem…
RECHTaktuell | 21. Februar 2012 — Viele offene Fragen rankten sich bisher um die Übergabe der Mietsicherheiten bei Verkauf eines Mietgrundstücks. Bekanntermaßen …
Rechtslupe | 12. Dezember 2008 — Einem Waffenbesitzer, der nachts eine geladene Schusswaffe unter seinem Kopfkissen aufbewahrt, ist die Waffenbesitzkarte zu ent…
Rechtslupe | 10. Dezember 2008 — Muss der Steuerpflichtige als Kaufpreis f??r ein vermietetes Grundst??ck eine Rente auf Lebenszeit des Verk??ufers leisten, so …