Immobilienfonds-Misere: Viele betroffene Anleger haben Chancen auf Rückabwicklung

Immer lauter schrillen die Alarmglocken bei offenen Immobilienfonds. Bei 17 Fonds ist die Rücknahme der Anteile ausgesetzt, teilweise kommen Anleger seit zwei Jahren nicht mehr an ihr Geld heran. Zuletzt machten die schweizerische Großbank UBS und Allianz Global Investors vor wenigen Wochen jeweils einen Fonds dicht. Das Einfrieren der Anlegergelder soll die Fondsgesellschaften davor schützen, in der Not Immobilien zu Dumpingpreisen verschleudern zu müssen, um ihre Anleger auszuzahlen. Bei drei Fonds haben hilft nicht einmal mehr das: Der KanAm US-Grundinvest Fonds, der Morgan P2 Value Fonds und der zur Commerzbank-Gruppe zählende Degi-Europa-Fonds werden nun abgewickelt. Zug um Zug sollen die Fondsimmobilien verkauft und die Erlöse an die Investoren verteilt werden.

Sowohl die befristete Aussetzung der Anteilsrücknahme wie auch die Liquidation ist den Fondsgesellschaften vom Gesetzgeber erlaubt, um bei Liquidätsengpässen eine Insolvenz zu vermeiden. Im Gegensatz zur Liquidation im Rahmen eines Insolvenzverfahrens kann die Auflösung eines offenen Immobilienfonds vom Fondsmanagement in Eigenregie durchgeführt werden.

Gefangen im unkalkulierbaren Abenteuer

Bitter für die betroffenen Anleger ist, dass sie weder an ihr Geld kommen noch ihre Verluste nach Abschluss des Liquidationsverfahrens verlässlich abschätzen können. Wer einst in ein scheinbar sicheres und jederzeit verfügbares Anlageprodukt investiert hatte, ist heute in einem finanziellen Abenteuer mit ungewissem Ausgang gefangen.

Allerdings liegt genau in dieser Diskrepanz zwischen Erwartung und Realität auch der Schlüssel zur Chance auf Rückabwicklung wegen fehlerhafter Anlageberatung. Zur anlegergerechten Beratung gehört, dass die Bank den Kunden über die Risiken des jeweiligen Anlageproduktes aufklären muss – und das ist bei offenen Immobilienfonds häufig nicht geschehen. Dazu genügt es nicht, dem Anleger einen 100-seitigen Verkaufsprospekt auszuhändigen, sondern die Risiken sowie die im Ernstfall daraus resultierenden Konsequenzen müssen im Beratungsgespräch erläutert werden. Dass offene Immobilienfonds häufig als Alternative zu Festgeldkonten und Sparbriefen angeboten wurden, lässt darauf schließen, dass genau dies nicht geschehen ist.

Dass das Einfrieren von Anlegergeldern kein ausschließlich theoretisches Risiko ist, kann seit Dezember 2005 als erwiesen betrachtet werden. Damals schloss die Deutsche Bank vorübergehend den Grundbesitz-Invest-Fonds, nachdem Anleger aus Furcht vor Wertberichtigungen massenhaft Gelder abgezogen hatten. Spätestens seit diesem Zeitpunkt hätten Anlageberater ihre Kunden ausdrücklich darauf hinweisen müssen, dass die Verfügbarkeit ihrer Kapitalanlage von heute auf morgen verloren gehen kann.

Besondere Konstellation bei Auszahlplänen

Dies betrifft insbesondere Anleger, die – beispielsweise zur Aufbesserung der Rente – ihre Fondsanteile in Form ein…

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Themen: Allianz , Ubs , Immobilienfonds , Commerzbank , Liquidation
Rechtsgebiet: Kapitalmarktrecht

Erschienen 26. November 2010 auf http://www.fachanwaltsliste.de/blog/.

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