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Immobilien zur Kapitalanlage, vermittelt vom Insolvenzschuldner

am 12.01.2007 von InsoBlog.de

Anfrage an den Schuldner:
Da wir seit Längerem nichts mehr von Ihnen gehört haben, bitten wir um kurzfristige schriftliche Darstellung, wie ihre berufliche Tätigkeit aussieht bzw. mit was für einer Tätigkeit Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten. Lassen Sie uns hierzu bitte einen aktuellen Nachweis zukommen (Kopie Gehaltsabrechnung, Bescheid der Bundesagentur für Arbeit o.ä.).

Der Schuldern vermerkt seine Antwort handschriftlich auf der Anfrage und faxt dem Insolvenzverwalter:
Bin selbstständig im Bereich Vermittlung von Immobilien zur Kapitalanlage. Bis dato kein Verdienst. Meine Ehefrau bestreitet meinen Lebensunterhalt.

Nach § 34c der Gewerbeordnung ist die Tätigkeit des Schuldners erlaubnispflichtig:
(2) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn
[…]
2. der Antragsteller in ungeordneten Vermögensverhältnissen …

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