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Immer wieder dreist: Der Umgang mancher Onlinhändler mit dem Widerrufsrecht

am 15.12.2005 von http://sewoma.de/berlinblawg

Unser Mandant hat ein sehr teures Gerät aus der Sparte Unterhaltungselektronik bei einem Versandhändler erworben. Die Qualität entspricht allerdings weder seinen Erwartungen, noch dem horrenden Preis. Also macht er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, das u.a. genau für diesen Fall vorgesehen ist: Prüfung der Ware. Der Händler akzeptiert den Widerruf und behält aber einen erklecklichen Anteil des Kaufpreises ein. Eine vernünftige Begründung dafür gibt er nicht. Mails und Briefe des Mandanten bleiben unbeantwortet, unser Rechtsanwaltsschreiben ebenfalls. Klage, keine Reaktion, Versäumnisurteil (im schriftlichen Vorverfahren). Nun, ein paar Tage …

Immer wieder dreist: Der Umgang mancher Onlinhändler mit dem Widerrufsrecht

BERLIN BLAWG / Unser Mandant hat ein sehr teures Gerät aus der Sparte Unterhaltungselektronik bei einem Versandhändler erworben. Die Qualität entspricht allerdings weder seinen Erwartungen, noch dem horrenden Preis. Also macht er von seinem Widerrufsrecht Gebrau…

Die dicke Wurst

LawBlog / Ich: Mein Mandant möchte seinen Porsche mitnehmen. Wo ist das Problem? Porschehändler: Ihr Mandant hat eine dicke Wurst Bargeld dabei. Ich: Und? Porschehändler: Wir akzeptieren nur Überweisung oder bankbestätigten Scheck. Ich: Warum nehmen Sie…

6,70 EUR Hinsendekosten = 172,35 EUR Schadensersatz

Vertretbar Weblawg / Anders als für die Rücksendekosten (siehe § 357 Abs. 2 S. 2, S. 3 BGB) enthält das Fernabsatzrecht keine ausdrückliche Regelung zur Erstattung der Hinsendekosten, nachdem der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat. Viele Vers…

EBAY: WIDERRUFSRECHT

LawBlog / Wer bei Ebay von einem gewerblichen Händler kauft, hat grundsätzlich ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Er kann die Ware ohne Begründung zurückschicken und sein Geld zurückverlangen. Das hat der Bundesgerichtshof in seiner heute verkündeten Gru…

Inkl. Anwaltsgebühren

LawBlog / Herr L. hatte online bestellt. Mit der gelieferten Ware war er nicht zufrieden. Er widerrief den Kaufvertrag. Die Ware nahm der Händler zurück, erstattete jedoch zunächst nicht die Versandkosten. Wozu er gesetzlich verpflichtet ist. Obwohl Herr L.…

Versandkosten: Keine Pauschale bei Widerruf

LawBlog / Versandhandel-Kunden, die sich bei ihrer Bestellung an einer Versandkostenkostenpauschale beteiligen, müssen diese nicht zahlen, wenn sie sich auf ihr Widerrufsrecht berufen und die Ware zurücksenden. Dieses Urteil hat jetzt die NRW-Verbraucherzent…

OLG Karlsruhe: Immer zum richtigen Händler; aufpassen bei Montagsautos

JuracityBlog / Bei Ärger mit einem Neuwagen müssen die Käufer auf den Unterschied zwischen Verkäufergewährleistung und Händlergarantie achten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (19 U 156/05) hervor. Im…

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