Immer weniger Verkehrsstraftaten in Berlin und in ganz Deutschland
am 17.02.2006 von Lichtenrader Notizen
In Berlin werden nach Auskunft der Senatsverwaltung für Inneres in Berlin auf eine kleine Anfrage immer weniger Verkehrsstraftaten begangen:
Anzahl der Straftaten nach §§ 315c und 316 Strafgesetzbuch (StGB) Trunkenheit im Straßenverkehr) nach Jahren:
2002:
4.552;
2003:
3.959;
2004:
3.192;
2005:
2.785;
Anzahl der Straftaten nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) Fahren ohne Fahrerlaubnis) nach Jahren:
2002:
8.997:
2003:
7.656;
2004:
5.722;
2005:
4.551;
Anzahl der Straftaten nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG) und § 7 Pflichtversicherungsgesetz Ausländer (PflVersGAusl) nach Jahren
2002:
7.134;
2003:
6.969;
2004:
4.462;
2005: …
Telefonüberwachungen in 121 Strafverfahren in Schleswig-Holstein 2004 angeordnet
Lichtenrader Notizen / Das Justizministerium in Schleswig-Holstein informiert über Telefonüberwachungen im Jahr 2004 Richter ordneten 2004 in 121 Strafverfahren die Telefonüberwachung an. 2003 war in 113 Verfahren Telefonüberwachung angeordnet worden. Ein stärkerer…
Berliner Verfassungsschutzbericht 2004
Lichtenrader Notizen / Der Verfassungsschutzbericht 2004 für Berlin liegt vor, lässt der Berliner Senator für Inneres mitteilen. Von den 2004 in Berlin lebenden 453.800 Ausländern werden 5.700 (dies entspricht 1,3 Prozent) als Extremisten eingestuft, von denen 3.600…
Zivilrecht allgemein: Basiszins ab 01.07.2007 auf 3,19 Prozent erhöht
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitung…
Zivilrecht allgemein: Basiszins ab 01.07.2007 auf 3,19 Prozent erhöht
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitung…
Zivilrecht allgemein: Berechnung von Verzugszinsen ab dem 01.01.2007
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitung…
Zivilrecht allgemein: Basiszinssatz ab 1.1.2008 auf 3,32% erhöht
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt. Zum 01.01.2008 ist der Basiszinssatz erneut erhöht worden und beträgt nu…
