Immer nur aufregen – oder auch was tun?

In der letzten Zeit, speziell auch dank Netzpolitik.org, darf man fast täglich irgendwelche großen Skandale lesen. Heute lesen wir auf Heise nochmal einen Fall der etwas alltäglicher ist: Da tauchen Patienteninformationen in einem Altpapier-Container auf.

Die Frage ist, ob wir uns jetzt jede Woche über irgendwas aufregen wollen, bis dann irgendwann ein Gewöhnungseffekt eingetreten ist, oder man endlich aggressiv einfordert, dann auch kleinere Unternehmen, allen voran Arztpraxen und Anwaltskanzleien, das Thema Datenschutz ernst nehmen und einen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Wenn man bedenkt, dass unser Bundesdatenschutzgesetz bei der Frage ob ein DSB bestellt werden muss gar keinen Unterschied macht ob man eine Arztpraxis betreibt oder ein Kiosk, muss man sich eigentlich nicht mehr wundern. Da muss man die Praxis gar nicht kennen, dass mancher Arzt – wenn er denn mal verpflichtet ist und dem nachkommt – kurzerhand die Sprechstundenhilfe als Datenschutzbeauftragte bestellt, die dann wenig Unterstützung bei ihrer Tätigkeit erhält. Vom Glück kann man noch reden, wenn er die dann wenigstens zur “Fortbildund” schickt, was dann wierum gerne ein Absitzseminar ist, das am Ende keine Prüfung in Form eines zertifizierten Tests vorsieht.

Anstatt uns über tägliche Skandale aufzuregen und uns mitunter auf die “Großen” zu konzentrieren, sollten wir die kleinen ins Blickfeld nehmen: Unternehmen vor Ort, speziell Dienstleister die besonders sensible personenbezogene Daten i.S.d §3 IX BDSG verarbeiten. Diese sollten generell verpflichtet sein, einen DSB zu bestellen – u…

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Themen: Datenschutz , EU , Kommentar , Kontrolle , Personenbezogene Daten , Reden , Kiosk

Erschienen 21. November 2009 auf http://www.datenschutzbeauftragter-online.de.

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