Immer noch ziemlich "buggy": Arbeitslosengeld-II-Software A2LL hat immer noch schwere Fehler

Die Bundesagentur für Arbeit konkurriert jetzt mit bekannten Softwaregiganten:Auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hat die Bundesregierung nun eingeräumt, dass die Arbeitslosengeld-II-Software A2LL immer noch fehlerbehaftet sei. So werde die Berechnung des Zuschlags gestört, die Grundsicherungsempfänger unter bestimmten Voraussetzungen beziehen können, die innerhalb der vergangenen zwei Jahre Arbeitslosengeld I bezogen haben.Allerdings beabsichtige die Bundesagentur für Arbeit auch im Fall weiterer Fehler keine neuen Berechnungen zur Schadenshöhe, führt die Regierung aus. Immerhin heisst es, die Behebung "der schwerwiegendsten Fehler" erf…

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Themen: Zeitpunkt , Arbeitslosengeld II

Erschienen 22. September 2007 auf http://www.arbeitsrechtblog.de.

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