Immer noch jeder dritte Steuerbescheid fehlerhaft

Auch in diesen Tagen ist immer noch etwa jeder dritte Steuerbescheid fehlerhaft. Hier ist der versierte Steuerberater gefragt. Die Financial Times berichtet heute ebenfalls über den Einspruch - man sieht: Begründungen und Fristenfragen sowie die Berichtigung bleiben besonders wichtig, aber was ist zu tun ?

Was ist zu tun wenn:

… in einem Verwaltungsakt eine offenbare Unrichtigkeit enthalten ist und die Einspruchsfrist och nicht abgelaufen ist?

Ist die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen, die (formelle) Bestandskraft also noch nicht eingetreten, bestehen zwei Möglichkeiten, eine Korrektur der offenbaren Unrichtigkeit zu erwirken: Zum einen kann Einspruch gegen den entsprechenden Verwaltungsakt eingelegt werden. Zum anderen besteht die Möglichkeit, eine Berichtigung der offenbaren Unrichtigkeit nach § 129 AO beim Finanzamt zu beantragen. Im Zweifel wahrt der Einspruch die Rechte des Steuerpflichtigen umfassender, denn sollten die Voraussetzungen des § 129 AO (wider Erwarten doch) nicht erfüllt sein, kann die Korrektur des Fehlers im Rahmen des Einspruchsverfahrens durchgeführt werden.

… in einem Verwaltungsak…

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Themen: Financial Times , Steuerbescheid Fehlerhaft

Erschienen 2. Juni 2008 auf http://www.gabler-steuern.de.

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