Immer der, der fragt…

Die Mandantin ist Geschädigte eines Glatteisunfalles wegen (nach unserer Auffassung) verletzter Räum- und Streupflicht.

Da die daraus resultierende Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen andauerte rutscht sie nun in den Krankengeldbezug.

Die Krankenkasse der Mandantin schickt ihr ein Anschreiben folgenden Inhaltes:

„Aufgrund Ihrer Angaben gehen wir davon aus, dass es sich um einen Glatteisunfall auf einem Gehweg handelt und ein Anspruch auf Schadensersatz besteht. Damit wir eventuelle Ansprüche an den Unfallverursac…

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Themen: Filiale

Erschienen 19. Januar 2011 auf http://kanzleiundrecht.wordpress.com.

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