Im Trockenen zur Olympianominierung
am 16.07.2008 von SPORTRECHT
Die Schwimmerin Vipa Bernhardt könnte über juristischem Wege ihren Start bei den Olympischen Spielen in Peking erreichen. Ihr Verein Schwimmgemeinschaft Frankfurt (SG Frankfurt) soll vor dem Landgericht Kassel im Eilverfahren eine Einstweilige Verfügung gegen den Deutschen Schwimm-Verband (DSV) erwirkt haben. Danach soll der DSV die Athletin nachträglich dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) zur Nominierung für den Olympiakader vorschlagen.
Im Finale über 200 Meter Brust der Deutschen Meisterschaften in Berlin, die als Olympiaqualifikation galten, unterbot Bernhardt die angesetzte Olympianorm, wurde aber hinter Sarah Poewe und Anne Poleska Dritte. Für eine direkte Olympiaqualifikation, hätte Vipa Bernhardt auf einen der beiden ersten Plätze schwimmen müssen.
Nach Ansicht der SG Frankfurt, müsse die zweitplazierte Anne Poleska, die bereits bei den Olympischen Spielen in Sydney und Athen für Deutschland geschwommen ist, aus dem Kader gestrichen werden. Der Grund dafür: sie soll mehrfach für den US-amerikanischen Verein Coral Springs Swimclub an Wettbewerben gestartet sein und laut den Wettkampfbestimmungen des DSV sind Einsätze für ausländische Vereine -ausgenommen Schul- oder Universitätsmannschaften- nicht erlaubt. Dem Vorsitzenden …
Vipa Bernhardt zieht Antrag zurück
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Bundestrainer verklagt DSV
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» Schwimmen: Vipa Bernhardt klagt sich nach Peking - Peking 2008 - Sport - FAZ.NET
Schwimmen: Vipa Bernhardt klagt sich nach Peking Brustschwimmerin Anne Poleska ist für einen amerikanischen Klub gestartet was nach dem Reglement des Deutschen Schwimmverbands verboten ist Für Poleska soll nach der Entsc…
