IM Stolpe

Verletzt eine mehrdeutige Meinungsäußerung das Persönlichkeitsrecht eines anderen, scheidet ein Anspruch auf deren zukünftige Unterlassung - anders als eine Verurteilung wegen einer in der Vergangenheit erfolgten Äußerung, etwa zu einer Strafe, zur Leistung von Schadensersatz oder zum Widerruf - nicht allein deshalb aus, weil sie auch eine De…

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Themen: Rechtsprechung , Bundesverfassungsgericht

Erschienen 19. Dezember 2005 auf http://log.handakte.de/.

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recht-in.de - Urteile | IM Stolpe? - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen pers�nlichkeitsbeeintr�chtigenden Meinungs�u�erungen (BVerfG, Urteil v. 25.10.2005, 1 BvR 1696/98)

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