Im Internet stand überall zu lesen

… dass eh nix passiert, wenn so eine Abmahnung vom Anwalt kommt. Deshalb habe ich die immer weggeschmissen, wenn ich eine im Briefkasten hatte. – Das war die Antwort des Mandanten auf meinen fragenden Blick, als er mir einen Mahnbescheid der Kollegen Sasse & Partner über den Tisch schob.

Das dem tatsächlich nicht so ist, musste er nun am eigenen Leib erfahren. Die oben genannten Kollegen haben einen Mahnbescheid beantragt, gegen den der Mandant nun selbstständig Widerspruch eingelegt hat, zwei andere Kanzleien haben einen zweiten bzw. dritten außergerichtlichen Brief geschrieben und nach der Erfahrung mit den Kollegen Sasse & Partner hat er nun doch beschlossen, sich anwaltliche Hilfe zu suchen.

Dieses Beispiel zeigt einmal mehr, wie gefährlich es ist, sich auf das in großen Mengen in den verschiedenen Foren vorhandene Halbwissen zu verlassen. In diesen findet man alle Ansichten von “Knicken, Lochen, Abheften” bis zu “sofort Unterlassungserklärung unterschreiben und zahlen” und den diversen dazwischen gelagerten Möglichkeiten. Was man hierbei aber nie vergessen darf: Auch im Rahmen einer urheberrechtlichen Abmahnung ist jeder Fall einzeln zu beurteilen. Kein Fall ist wie der andere.

Fazit

Deshalb noch einmal mein Rat: Lassen Sie sich von einem Anwalt, der sich mit solchen Fällen auskennt, beraten. Aber auch hier ist Vorsicht geboten, wählen Sie in Ruhe aus und überstürzen Sie nichts, sonst geht es…

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Themen: Abmahnung , It-recht , Foren , Kollegen , Beratung , Mahnbescheid , Halbwissen

Erschienen 23. September 2011 auf http://www.breuning-winkler.de.

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