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NEBGEN | 3. November 2010 — Zivilgericht, Verkehrsunfallsache, junge Richterin. Das parkende Fahrzeug des Mandanten hat einen rechten Schaden erlitten, weil…
Meine Güte, was rauchen eigentlich Schweizer Anwälte, die sich im deutschen Medienrecht versuchen, so für ein Kraut? Oder ziehen die möglicherweise ein ganzes Alphorn voll Gras durch?
Ein in den bisherigen Verfahren stets glücklos wie ungeschickt agierender eidgenössischer Kollege verstand bislang meine Hinweise nicht, weshalb es stets deren Wiederholung durch einen Richter bedurfte, um Einsicht zu stiften. Aus Mitleid vor seinem – übrigens multimillionenschweren – Mandanten machte ich ihn schließlich bei einem Vollstreckungsproblemchen darauf aufmerksam, dass er eine angebliche Begleichung eines Titels freundlicherweise binnen zwei Wochen nachweisen möge, andernfalls sein Mandant mit einer Zwangsvollstreckung zu rechnen hätte. Dem Unglücksvogel war nichts Intelligenteres eingefallen, als mich Minuten später per Email wegen dieser altruistischen Rechtsauskunft gegenüber der Anwaltskammer der Nötigung und Erpressung zu “denunzieren”.
Es kam noch besser: Die Gegenseite verklagte meinen Mandanten und mich auf Schadensersatz wegen der “Nötigung” und “Erpressung”, da ich mit einer rechtswidrigen Vollstreckung gedroht hätte. Da ihm meine Klageerwiderung dann wohl doch etwas im Magen gelegen haben muss, versuchte er es wie ein gekränkter Wikipedianer mit persönlicher Diskreditierung:
“Im Internet erscheint der Beklagte zu 1) (…) als Zauberer (…). Es gibt also starke Hinweise, dass der Beklagte zu 1) (…) unerlaubte Handlungen vornimmt.”
Ich habe vor Lachen fast in die Tischkante gebissen …
Was muss wohl die arme Richterin gedacht haben? Hält mich der Advokat etwa für einen Hexenmeister, der mit Voodoo seinen Mitmenschen Schadenszauber zufügt? Oder will er der Richterin gar verklickern, spleenige Herren, die mit Zauberkunststückchen de…
» Vollständiger ArtikelErschienen 18. September 2010 auf http://www.kanzleikompa.de.
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